tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post8848560145246050582..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Von einer Verfassungswidrigkeit des RBEG, also der Ermittlung der Regelbedarfe, ist nicht auszugehen, insbesondere wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) eingehalten. Eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) kommt nicht in Betracht.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-28415487072525829302011-07-27T12:52:52.270+02:002011-07-27T12:52:52.270+02:00Was soll man denn machen als Richter am Sozialgeri...Was soll man denn machen als Richter am Sozialgericht, wenn ein betroffener behauptet, die relleistungen seien nicht verfassungsgemäß? Na einfach weiterreichen an die höhere Instanz. Bei 300 sachen Jahr. Verständlich! Auf die wichtigen fragen geht man deshalb nicht ein. Z.b. Ob bei herausstreichen von Alkohol und dem internen Ausgleich. Bei den Einpersonenhaushalten sind viele alleinstehenden Frauen, die nie Alkohol trinken. Bei denen fehlt das Geld für Alkohol in der Kasse für essen und trinken.sozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.com