tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post8263366623845698660..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: In einem auf die Gewährung laufender Leistungen für Unterkunft und Heizung gerichteten Verfahren ist ein Anordnungsgrund regelmäßig erst dann gegeben, wenn konkrete Wohnungslosigkeit drohtUnknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-60299194834014620422012-03-14T10:53:08.443+01:002012-03-14T10:53:08.443+01:00Ein Blick über den berühmten *Tellerrand hinaus*, ...Ein Blick über den berühmten *Tellerrand hinaus*, was unserer hochheiligen Justiz vielfach *erspart* bleibt, würde die Folgekonsequenzen einer - u.U. - gezielt provozierten Räumungsklage zur Leistungsverpflichtung des Trägers für den Betroffenen deutlich machen:<br /><br />Eintrag in die Schufa; damit Vertrauensverlust für Folgevermieter, weiterhin Bonitätsverlust bei der Hausbank, letztendlich Klischeebedienung für *Schmarotzerdasein* ala H4 .. noch dazu werden Vermieter zwangsweise finanziell in die Zange genommen,durch zivilrechtliche Kosten der Räumungsklage. Als Fazit kommt dabei heraus, dass Vermieter sich zunehmend weigern, einen H4-Bezieher als Mieter aufzunehmen. Und wo bleiben diese Menschen dann? Oder will man auf diesem Wege dann staatliche *Zwangsvermietung* verordnen? Hurra *Demokratur*, ich komme !! Das darf doch alles nicht mehr wahr sein !!Anonymousnoreply@blogger.com