tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post7983221950503496756..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Rückwirkende Gewährung des Mehrbedarfszuschlags nach § 30 Abs. 1 SGB XII auch bei Unkenntnis des Sozialhilfeträgers - Meistbegünstigungsprinzip Unknownnoreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-41706972640832462262016-02-17T14:46:42.304+01:002016-02-17T14:46:42.304+01:00dbqkdbqkddbqkdbqkdAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-21678864455232153982016-02-17T14:45:04.803+01:002016-02-17T14:45:04.803+01:00Hallo, ich habe im Jul.2012 beantragt auf Schwerb...Hallo, ich habe im Jul.2012 beantragt auf Schwerbehindertenausweis danach habe ich Wiederspruch eingelegt und geklagt. Kreis Rechtsamt hat uns mitgeteilt am 25.02.2014 das Merkzeichen G ist ab Erstantrag gerechtfertigt. Im Urteil vom Jul. 2015 steht ab 01.01.2013 GDB90 G und B Merkzeichen.<br />Im September haben wir das Ausweis, gültig ab 01.01.2013, an Grundsicherungsamt gegeben, Grundsicherungsamt hat abgelehnt Mehrbedarf für Merkzeichen G ab 01.01.2013 rückwirkende Zuerkennung!<br />Bitte um Hilfe?<br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-64900934042570740612015-12-28T15:38:41.461+01:002015-12-28T15:38:41.461+01:00schau mal unter § 44 SGB X Abs. 4 nach. Da steht d...schau mal unter § 44 SGB X Abs. 4 nach. Da steht der Zeitraum beschrieben.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/10870116849253497049noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-66655786686311916532015-07-19T19:41:34.758+02:002015-07-19T19:41:34.758+02:00Hallo, ich habe erst 2014 mitbekommen, daß mir mei...Hallo, ich habe erst 2014 mitbekommen, daß mir mein Mehbedarf wegen dem Merkzeichen G zusteht. ich bin jedoch im Besitz des Merkzeichens G mereits seit 2010. Das amt beilligte mir einen Nachzahujng vn 12 Monaten. den Rest lehnte das Amt ab mit der Begründung " längere rückwirkende Zahlngen gibt es gem. $ 44 SGB XII nicht. Ist das wirklich rechtens so ? da ich ja bereits 2010 im Besitz des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G war, ich es jedoch erst 2012 mitbekam, daß mir ein Mehrbedarf der Sozialhilfe zusteht. über eine zeitnahme antwort würde ich mich sehr freuenAnonymousnoreply@blogger.com