tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post7970448268639826284..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: LSG LSA: Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt Unknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-5929637453990552522012-10-27T00:13:26.533+02:002012-10-27T00:13:26.533+02:00Das ist wohl so. Allerdings steht in den Verträgen...Das ist wohl so. Allerdings steht in den Verträgen zwischen "Jobcentern" und "Maßnahme"trägern, daß die "Maßnahme" für den "Teilnehmer" endet, wenn er so und so lange (42 Tage oder so) krank ist. - So manche Krankheit kann sich ja ganz schön hinziehen...CJBnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-9268559092784419862012-10-24T21:48:32.612+02:002012-10-24T21:48:32.612+02:00Das Geld für den Jobber bekommt der EEJ-Träger abe...Das Geld für den Jobber bekommt der EEJ-Träger aber trotzdem in voller Höhe für den Monat, in dem der Maßnahmeteilnehmer krankgeschrieben war, sehe ich das richtig?!Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-25545773975811391272012-10-24T00:21:09.758+02:002012-10-24T00:21:09.758+02:00Daß bei einem EEJ kein Beschäftigungsverhältnis vo...Daß bei einem EEJ kein Beschäftigungsverhältnis vorliege, ist doch eine reine Fiktion des "Gesetz"gebers. - Hat man beim LSG schon mal vom faktischen Arbeitsverhältnis gehört?? <br /><br />Na ja, der Strom kommt in Halle aus der Steckdose, die Kinder bringt der Storch und die Ostereier legt der Osterhase. - Aber das ist andernorts ja genauso. CJBnoreply@blogger.com