tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post7900310816412537471..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommen verheimlichen - Unknownnoreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-14630168758347705412013-06-27T05:51:43.054+02:002013-06-27T05:51:43.054+02:00Wer schnüffelt, wird belohnt. Jedem Interesse rech...Wer schnüffelt, wird belohnt. Jedem Interesse recht getan, ist eine Kunst... die keiner beherrscht.<br /><br />Schadensersatzanspruch... greift nur bei privatrechtlichen Konstruktionen. Das offenbart, wie die BRD organisiert ist. Und dass die UCC-Klage des OPPT rechtlich durchgreift. Schön, dass Sie das so deutlich, geradezu unmissverständlich bestätigen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-1948565349239137652013-06-03T18:51:00.152+02:002013-06-03T18:51:00.152+02:00JuuHuu!
Supi!
"Von wem sind die 500 Euro auf ...JuuHuu!<br />Supi!<br />"Von wem sind die 500 Euro auf Ihrem Konto?"<br /><br />"PSSST! Verfassungsschutz!"Jean Fairtiquehttps://www.blogger.com/profile/17757937854068654543noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-68064084902073931092013-06-01T23:33:30.048+02:002013-06-01T23:33:30.048+02:00Och menno...
Für einen kurzen Moment dachte ich, d...Och menno...<br />Für einen kurzen Moment dachte ich, der VS würde Arbeytslose dafür bezahlen, Informationen über verfassungsfeindliche Aktivitäten der Jobcenter zu liefern.^^Horst Horstmannhttps://www.blogger.com/profile/15792743891808022283noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-20816352340148943422013-06-01T11:29:22.727+02:002013-06-01T11:29:22.727+02:00Diese Gelder werden ja bereits durch die VS-Ämter ...Diese Gelder werden ja bereits durch die VS-Ämter offenbar pauschal besteuert (mit 10 %). Inwieweit diese Pauschalisierung zulässig ist, unabhängig vom Resteinkommen, kann ich jetzt nicht beurteilen. <br /><br />Hinsichtlich des Sozialleistungsbetrugs nach § 263 StGB könnte aber durchaus ein Rechtfertigungsgrund gegeben sein. Mangels gesetzlicher Grundlage sehe ich aber dennoch eine vollkommen unnötige Unsicherheit bei dieser Praxis in strafrechtlicher Sicht.<br /><br />Aus sozialrechtlicher Sicht ist diese Praxis bei SGB II-Beziehern schlichtweg nicht zu akzeptieren, da eine Ungleichbehandlung darstellt und vor allem weil die gesetzlichen Voraussetzungen für den Leistungsbezug, die Hilfsbedürftigkeit, hier schlichtweg umgangen werden. <br /><br />Es liegt auch ein klarer Fall des § 48 SGB X und wohl regelmäßig des § 45 SGB X vor, wobei es dann zu Rückforderungen bis zu 10 Jahren kommen kann. Ebenso dürfte ein Schadensersatzanspruch der jeweiligen Jobcenter ggü. den VS-Behörden existieren.Anonymousnoreply@blogger.com