tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post6747303805864486627..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Jobcenter Köln wendet KEA-Klage ab Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-65279507490915020752012-10-09T00:36:08.923+02:002012-10-09T00:36:08.923+02:00Vielleicht sollte man es mal mit einer gut begründ...Vielleicht sollte man es mal mit einer gut begründeten Forsetzungsfeststellungsklage versuchen. Denn es ist ja nicht der erste Fall dieser Art gewesen, und es besteht ganz offensichtlich Widerholungsgefahr. Zudem besteht ein Interesse daran, festzustellen, ob oder daß das Vestibül des "Jobcenters" für Aktionen der KEAS offen steht, soweit, wie bisher, keine rechtswidrigen Aktionen stattfinden. <br /><br />Ich denke in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Demonstrationsrecht der Flughafengegner im Empfangsgebäude (!) des Frankfurter Flughafens (BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06).<br />Link zum Urteil: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html<br /><br />Hier hat das BVerfG ganz klar ausgesprochen, daß das Versammlungsrecht auch dort gilt, wo der Flughafen als Ort "allgemeinen <br />kommunikativen Verkehrs ausgestaltet" ist. <br /><br />Dies gilt zwar in gleicher Art nicht für den Eingangsbereich des "Jobcenters", dort soll aber auch nicht demonstriert werden. Jedenfalls ist das ein Ort des "allgemeinen Verkehrs", weil offen zugänglich. Deswegen dürfte ein Betretungsverbot für Menschen, die dort nichts unrechtes tun, unverhältnismäßig und damit ungültig sein. <br /><br />Noch ein Artikel zum Demonstrationsrecht am Frankfurter Flughafen: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-zur-versammlungsfreiheit-kein-demo-verbot-am-frankfurter-flughafen/ CJBnoreply@blogger.com