tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post6395546462946451121..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Eingliederungsverwaltungsakt ist nicht rechtswidrig, denn ein Hartz - IV beziehender Rechtsanwalt muss an der mit Aktivierung und Eingliederung von Existenzgründern und Selbständigen bezeichneten Maßnahme regelmäßig teilzunehmen, wenn er kein erwirtschaftes anrechenbares Einkommen hat.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-59855936885646190952011-12-13T12:16:56.421+01:002011-12-13T12:16:56.421+01:00Da sollte ein seit dem Jahr 2007 als selbstständig...Da sollte ein seit dem Jahr 2007 als selbstständiger Rechtsanwält tätiger Leistungsberechtigter an einer vom Jobcenter verordneten Massnahme "Aktivierung und Eingliederung von Existenzgründern und Selbständigen" teilnehmen. Seit 2007 ohne jegliche Einnahmen? Fünf Jahre! Steckt da eine Erkrankung hinter?sozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.com