tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post5587457112156743182..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Aufhebungs - und Rückforderungsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Ehefrau des Leistungsbeziehers nicht erkennen konnte, dass der Ehemann auch für sie Leistungen beantragt hatte und bezog.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-2275909233584898032013-05-24T14:29:04.162+02:002013-05-24T14:29:04.162+02:00Aktualisierung:24.05.2013
1. Ein Aufhebungs- un...Aktualisierung:24.05.2013 <br /><br /><br />1. Ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid muss den Zeitraum und das Ausmaß der Rücknahme oder Aufhebung nicht bloß durch Benennung eines nach Anfang und Ende bezeichneten Zeitraumes und eines insgesamt zu Unrecht gewährten Geldbetrages bestimmen, sondern auch die jeweils betroffenen Bewilligungsbescheide nach ihrem Datum bezeichnen (Bestimmtheit).<br /><br />2. Eine Zurechnung des Verschuldens nach allgemeinen Regeln (§§ 166, 278 BGB) unter volljährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft kann jedenfalls nicht über § 38 SGB II begründet werden; sie kommt vielmehr nur in den Fällen einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht oder einer gesetzlichen Vertretung in Betracht. Die rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht kann ausdrücklich erteilt werden, aber auch konkludent in Form einer sog. Duldungsvollmacht.<br /><br />Landessozialgericht Hamburg 5. Senat, Urteil vom 20.10.2011, L 5 AS 87/08<br /><br />Anmerkung: Ebenso im Ergebnis- LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 10.8.2011 – L 15 AS 1036/09 <br /><br /><br />Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, nach der sich Partner eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen dessen Verschulden bei Antragstellung zurechnen lassen muss. <br /><br /><br /><br />MfG Detlef Brock- Freier Sozialberatersozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.com