tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post5111777883470664044..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Ein ausbezahlter Verpflegungsmehraufwand stellt Einkommen darUnknownnoreply@blogger.comBlogger10125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-46774481202933801442015-06-26T17:41:39.841+02:002015-06-26T17:41:39.841+02:00Ich habe eine sehr verzwickte Frage! Ich Arbeite s...Ich habe eine sehr verzwickte Frage! Ich Arbeite seit c.a 2 Jahren nur auf Montage und erhalte demnach auch Spesen. Nun wollte ich Wohngeld für mich Frau und 3 Kinder beantragen der abgelehnt wurde weil ich zu viel verdiene ( c.a 2000)€ mit Spesen ohne c.a 1650-1700. WIe kann es sein das dort beim Wohngeldamt die Spesen mit angerechnet werden obwohl ich 1. Die Spesen unterwegs brauch und 2. Im Gegenzug das ALG 1 den Netto betrag ohne Spesen anrechnet und mir dann dementsprechend fast 70% von 1650 auszahlt und nicht von meinen 2000€? Das währe ja zum Vorteil des Staates um mich damit über den Tisch zu ziehen. Bitte um Rat.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-17371104610241830782014-04-26T20:05:19.244+02:002014-04-26T20:05:19.244+02:00eine Frage, ich habe vor kurzen über eine Zeitarbe...eine Frage, ich habe vor kurzen über eine Zeitarbeitsfirma einen job angefangen, für den Monat indem ich nur ein halbes gehalt bekomme 921 Euro bei einem arge bededarf vo 845 euro wird jetzt kontrolliert ob mir ein restbedarf zu steht, z.b wird ja mein unterhaltstitel von 345 euro vomeinkommen abgezogen. wie ist es jetzt für dioe f ahrtkostenerstattung im gehalt , ausserdem bekomme ich auch eine verflegungspauschen, beides ist in den 921 euro enthalten, werden die ezt berücksichtigt als einkommen oder müssen die abgezogen werden ??<br /><br />Mfg<br /><br />: ;fg Thorsten s.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-44662062701978511252013-11-14T18:02:26.719+01:002013-11-14T18:02:26.719+01:00Hallo Herr L. Zimmermann
Ich hab gerade einige Kla...Hallo Herr L. Zimmermann<br />Ich hab gerade einige Klagen beim Sozialgericht liegen, weil die Arge den Verpflegungsmehraufwand meines Paartners anrechnet. Nun wurde mir mitgeteielt das wenn ich keine Nachweise erbringe das Er das Geld ca.350€ Unterwegs ausgibt Ich keinen Erfolg haben werde. Nun ist aber das Problem das ich Ihm die 350€ nicht mitgeben kann da die Arge mir nur noch für einen 3 Personenhaushalt 417€ zahlt und das ist nur der Mietanteil zum leben bekomme ich garnix mehr. Könnten Sie mir vieleicht sagen wie Ich jetzt weiter machen soll/kann oder wie Ich das dem Gericht am besten erklären könnte. <br /><br />Ich bedanke mich für Ihre Antwort <br /><br />Mfg Sandra F. Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-39259624725189297732013-05-19T19:07:57.233+02:002013-05-19T19:07:57.233+02:00Gibt es denn noch andere Möglichkeiten um Unterstü...Gibt es denn noch andere Möglichkeiten um Unterstützung zu bekommen ? Denn der Mehraufwand ist ja da Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-14778330724585089392013-05-19T18:05:20.775+02:002013-05-19T18:05:20.775+02:00Dann ist die Ablehnung korrekt.
Gruß Detlef Brock...Dann ist die Ablehnung korrekt.<br /><br />Gruß Detlef Brocksozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-35122331508770793402013-05-19T17:42:57.581+02:002013-05-19T17:42:57.581+02:00also.....
verstehe ich das richtig?
Ich gehe morge...also.....<br />verstehe ich das richtig?<br />Ich gehe morgends um 05:45 aus dem haus.....fahre zur arbeit.......und wieder zurück.......bin dann um 17:50 zuhause....manchmal auch später wegen den fahrstunden.<br /><br />erwerbseinkommen nein.......halt nur den hartz4 regelsatz.<br /><br />schönes PfingstwochenendeAnonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-88502762318472347592013-05-19T14:41:30.411+02:002013-05-19T14:41:30.411+02:00ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abzusetzen.
D...ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abzusetzen.<br /><br />Das bedeutet, Sie müssen aber auch Erwerbseinkommen erzielen mit mehr als 400 Euro Brutto (vgl. dazu aktuell BSG,Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R, Rz.29<br /><br /><br />Verfügen Sie über Erwerbseinkommen?<br /><br /><br />MfG Detlef Brock - Sozialberater<br />sozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-78645072068718543662013-05-19T01:19:04.154+02:002013-05-19T01:19:04.154+02:00also trifft das doch zu.
warum verweigert mir die ...also trifft das doch zu.<br />warum verweigert mir die ARGE dann den antrag diesbezüglich?<br />muss die ARGE denn nun auch rückwirkend zahlen?<br /><br />ich bedanke mich erstmal für die schnelle antwort Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-77301294741021426992013-05-18T11:10:23.252+02:002013-05-18T11:10:23.252+02:00 § 6 Abs 3 Alg-II-VO
(3) Für Mehraufwendungen f... § 6 Abs 3 Alg-II-VO <br /><br /><br />(3) Für Mehraufwendungen für Verpflegung ist, wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten Erwerbstätigkeit entfernt erwerbstätig ist, für jeden Kalendertag, an dem die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro abzusetzen.<br /><br />Mfg Detlef Brocksozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-78165538829660914242013-05-17T21:10:44.280+02:002013-05-17T21:10:44.280+02:00ich hätte da dann mal eine frage zum verpflegungsa...ich hätte da dann mal eine frage zum verpflegungsaufwand.<br />da ich nun seit dem 18.03.2013 in einer beschleunigten qualifizierung zum berufskraftfahrer im PV bin (von der ARGE)........und tägl. 12 stunden (incl hin + rückfahrt) unterwegs bin......steht mir da dann nicht auch laut irgendeinem paragraphen oder antrag verpflegungsmehraufwand zu?....weil die 12 stunden bedeuten ja, das ich unterwegs auch verpflegung benötige...und die ist teurer und solange nicht vom hartz4 tragbar?Anonymousnoreply@blogger.com