tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post4683906759103985962..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Kann ein Leistungsbezieher nach dem SGB II für seinen unangemessenen Stromverbrauch keine Gründe benennen, muss das Jobcenter seine Stromschulden nicht übernehmen.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-83358190062103455472011-12-06T13:21:19.355+01:002011-12-06T13:21:19.355+01:00Später wird man zum Bedauern in der Zeitung lesen,...Später wird man zum Bedauern in der Zeitung lesen,<br />Mann in Wohnung erfroren.<br /><br />Hätten Behörden rechtzeitig helfen können?<br /><br />Hätte hier eine "Betreuungsanordnug" gar angedacht werden müssen.<br /><br />Warum konnte der Richter nach § 103 SGG die Sterbeurkunden nicht selber "auftreiben" wo doch sogar Schriftwechsel mit Gasversorgern geführt wurden. <br /><br />War die Heizung evtl. sogar defekt?<br /><br />Rechtlich jedoch völlig absurd, was der Richter da sonst so absondert.<br /><br />Darf man im SGB II dem HB vorschreiben mit Gas zu heizen, nur weil eine derartige Anlage im Haus vorhanden ist.tunichtguthttp://www.7of8.orgnoreply@blogger.com