tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post4627375497813165410..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Datenschutz beim Bezug von Arbeitslosengeld II - Jobcenter durfte nicht mit ehemaligem Vermieter telefonierenUnknownnoreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-64654308712624992152013-04-11T20:29:38.065+02:002013-04-11T20:29:38.065+02:00„Wir waren davon ausgegangen, dass unsere Kunden z...„Wir waren davon ausgegangen, dass unsere Kunden zur Vorlage verpflichtet sind“, sagt Jobcenter-Leiter Detlev Ruchhöft.<br /><br />Ich bin davon ausgegangen, dass die ganz schön bescheuert sind.<br />Wann werden solche Typen eigentlich mal selbst vor den Kadi gezerrt?<br />JEDER der heute bei Rot über die Ampel geht, muss mit Bestrafung rechnen, diese XXXXX (zensiert )können sich Alles erlauben?Jean Fairtiquehttps://www.blogger.com/profile/17757937854068654543noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-54200672446497848962012-03-19T15:47:55.832+01:002012-03-19T15:47:55.832+01:00Die sogenannten Jocenter dürfen noch so einiges me...Die sogenannten Jocenter dürfen noch so einiges mehr nicht, worum sie sich allerdings selten bis garnicht scheren. Klassisches Beispiel Nummer 1: es wird hinter dem Rücken des Delinquenten – dann als solcher wird man als Hartz4-Empfänger permanent behandelt – beim Arbeitgeber (meist Zeitarbeitsfirmen) nachgefragt, ob sich Herr X oder Frau Y auf das ihnen zugesandte Stellenangebot beworben habe. Klassisches Beispiel Nummer 2: Der Delinquent wird aufgefordert, bei einem „Maßnahme“ (denn es müssen gegen die faulen Arbeitslosen offensichtlich solche getroffen werden) –Träger vorzusprechen, dieser legt eine „Datenschutzerklärung“ vor, mit der der Betroffene auf den Schutz seiner Daten verzichten soll. Dabei bleibt der Zweck der Erklärung in der Regel unklar, weil er nicht oder nicht korrekt erläutert wird. <br />Im Falle 1 sind übrigens nicht nur die gesetzlichen Regeln des Sozialdatenschutzes berührt, sondern auch die Freiheit der Berufswahl, Artikel 12 I und II des Grundgesetzes, und nicht zuletzt die allgemeinen Regeln des Anstandes. <br />Das Kernproblem bei der ganzen Geschichte ist, daß man als Betroffener gegen derlei Gebaren nur stumpfe Waffen hat. Strafvorschriften gegen die Verletzung von Gesetzes- oder Verfassungsvorschriften durch öffentliche Stellen gibt es schlechterdings keine. Als einzige Möglichleit bleibt meist, im Falle eines Schadens, zum Beispiel Leistungskürzungen, auf dem zivilrechtlichen Weg gegen diejenigen vorzugehen, die unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen eine Ursache für den Schaden gesetzt haben. Das dauert aber und ist mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden.CJBnoreply@blogger.com