tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post4486268988466719308..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Termintipp des BSG zu Hartz IV: Mietkosten bei Sanktion gegen einen in Bedarfsgemeinschaft lebenden 22-jährigen SGB II-Bezieher?Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-41159488614809487512013-05-18T10:53:03.294+02:002013-05-18T10:53:03.294+02:00Die nehmen also wissentlich und willentlich die Ob...Die nehmen also wissentlich und willentlich die Obdachlosigkeit anderer Menschen in Kauf!<br /><br />"Die Sanktion liefe sonst ins Leere(...)", "Wohnungslosigkeit des Sanktionierten solle sich nur durch Arbeitsaufnahme oder ein Darlehen vermeiden lassen (...)"...<br /><br />Also, mal im Klartext: Welcher Arbeitslose, oder sogar Mensch ohne irgendwelches Einkommen bekommt ein Darlehen? Bei welcher Bank??! Und welche Arbeit soll er mal eben so mir nichts Dir nichts aufnehmen, wenn Millionen an Stellen fehlen?! Die Sanktion kann er ja nicht mehr rückgängig machen, selbst wenn er sich entschlösse, sein sogenanntes fehlverhalten wettzumachen, indem er nun doch an der zuvor verweigerten Maßnhame teilnähme; es gäbe für die Betroffenen also keinerlei Entrinnen.<br /><br />Wieso führen wir nicht gleich wieder die Armen- und Arbeitshäuser des 19. Jahrhunderts wieder ein?<br /><br />P.S.: Gut, dass es es die durch den Bundesgerichtshof im November 2009 ersonnene Sozialklausel im Mietrecht gibt.Anonymousnoreply@blogger.com