tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post4480906934388763241..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Der Grundsicherungsträger muss mit der Sanktionsentscheidung zeitgleich auch darüber entscheiden , ob im konkreten Fall ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen zu erbringen sindUnknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-13335204665079949342013-02-02T16:37:24.331+01:002013-02-02T16:37:24.331+01:00Ihre Sachleistungen und Gutscheine können die gern...Ihre Sachleistungen und Gutscheine können die gerne behalten. Nie im Leben würde ich mich selsbt in der unmittelbaren Öffentlichekit als (sanktionierter) ALG2-Empfänger outen!<br /><br />Das menschenwürdige Existenzminimum ist eine Pauschalleistung für alle Hilfebedürftigen, also Eckregelsatz + Unterkunft und Heizung.<br /><br />Man kann nicht einfach die betroffenen Menschen in böse und gute Hilfebedürftige unterteilen und den gehorsamen Grundrechtsträgern Bargeld aushändigen, während man jene mit Rückgrat und eigenem Willen zur Strafe Lebensmittelgutscheine aushändigt, da könnten die sich ja gleich ein knallrotes "A" auf die Jacke nähen. Anonymousnoreply@blogger.com