tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post3659825339066527822..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: LSG NRW: Grundsicherungsträger kann selbst entscheiden, ob Eingliederungsvereinbarung oder EinV als VwA ... Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-68477845105167021332013-06-17T20:48:58.983+02:002013-06-17T20:48:58.983+02:00Dieses Urteil verwundert mich ein wenig. Selbst in...Dieses Urteil verwundert mich ein wenig. Selbst in den fachlichen Hinweisen zu §15 steht.<br /><br />"2.1. Rechtsform<br />(1) Die EinV ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 53 ff. SGB X), <br />der konkret beschriebene Leistungen beinhalten muss und schriftlich zu schließen ist (§ 56 SGB X). Die EinV weist dabei alle Merkmale (insbesondere durch Rechte und Pflichten) eines Austauschvertrages i. S. d. § 55 SGB X auf. Die EinV ist für beide Vertragsparteien verbindlich, d. h. im Fall der Nichteinhaltung der EinV kann <br />sich jede Vertragspartei auf die Einhaltung der Rechte und Pflichten <br />berufen. <br />Die EinV ist schriftlich zu vereinbaren und von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben, vgl. § 56 SGB X.<br />Kommt eine EinV nicht zustande, sollen die Regelungen als Verwaltungsakt (VA) festgesetzt werden (zu den Voraussetzungen vgl. <br />Kapitel 5).<br />(2) An die Nichteinhaltung von Vertragspflichten seitens der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person sind Rechtsfolgen gemäß § 31 geknüpft (vgl. Kapitel 4.1). Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Nichtbeendigung einer Bildungsmaßnahme eine <br />Schadensersatzpflicht der erwerbsfähigen leistungsberechtigten <br />Person eintreten (§ 15 Abs. 3; vgl. Kapitel 4.3)."<br /><br />http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-15-SGB-II-Eingliederungsvereinbarung.pdf<br /><br />Empfehle das als AbendlektüreAnonymousnoreply@blogger.com