tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post2842769599464766739..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Richter mit Herz - Vergesslichkeit ohne Folgen - Junge Mutter vergaß Termin bei Jobcenter – Hartz-IV-Kürzung aufgehobenUnknownnoreply@blogger.comBlogger6125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-47300203875199535532013-04-26T17:50:58.231+02:002013-04-26T17:50:58.231+02:00Schade das Jobcenter keine finanziellen Sanktionen...Schade das Jobcenter keine finanziellen Sanktionen erfahren, wenn sie maximale Bearbeitungszeiten von 3! Und 6! Monaten nicht einhalten.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-86346560952984617632012-09-30T19:46:11.266+02:002012-09-30T19:46:11.266+02:00Richter mit Herz kann man unterschreiben, wenn man...Richter mit Herz kann man unterschreiben, wenn man davon ausgeht, daß hier offenbar ein Richter am Werk war, der bereit war, seine verfügbaren Organe einzusetzen. Ich meine, sein Gehirn zu gebrauchen. <br /><br />Denn auch auf die Gefahr, daß ich durch Wiederholungen langweile: Die meisten (anderen) Urteile, die ich bisher gelesen habe, egal ob von SGs, LSGs oder dem BSG, zeichnen sich durch einen Hang zum Rechtspositvismus aus, wie ich ihn bis vor wenigen Jahren nicht für möglich gehalten hätte. <br /><br />Da wird nur starr auf zwei Dinge geblickt: auf das, was die Verfolgungsbehörde sagt und auf das, was im SGB steht. <br />Grundgesetz? - Wozu? <br />Menschenrechte? - Doch nicht hier. <br />Andere Gesetze? - Ich bitte Sie. <br />Verhältnismäßigkeitsprüfung? - Was ist das denn? <br /><br />Es wird also das Sozialgesetzbuch wie ein in sich geschlossenes System gehandhabt, welches ohne Berührungspunkte mit dem übrigen Rechtssystem frei im Raum schwebt. <br /><br />Furchtbare Juristen hatten wir schon einmal. <br />Ich fürchte, sie kommen gerade wieder. <br /><br />Statt "Eine Unterschreitung ist daher grundsätzlich nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gerechtfertigt."<br />Hätte es besser heißen sollen: Eine Unterschreitung ist daher grundsätzlich nie gerechtfertigt."<br /><br />Der Satz "Denn die Sanktionstatbestände des § 31 SGB II enthalten grundsätzlich keine geschriebenen Tatbestandsmerkmale, die die subjektive Vorwerfbarkeit thematisieren." <br />hätte ergänzt gehört um: <br />Damit ist er nicht nur unbestimmt gefaßt, sondern sein Inhalt auch unbestimmbar. Dies legt einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot vor, welches den Staat verpflichetet, Eingriffe in Grundrechte hinreichend genau zu bestimmen. Das Gericht setzt daher das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die §§ 31 ff SGB II dem Bestimmtheitsgebot entsprechen. Im übrigen ergeben sich Zweifel daran, daß diese sogenannten Sanktionsnormen vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 überhaupt verfassungsgemäß sind und legt auch diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidug vor. <br /><br />Das wären Nägel mit Köpfen. CJBnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-54387025556983965172012-09-30T17:11:13.601+02:002012-09-30T17:11:13.601+02:00336€ inkl. 130€ " festgesetztes TG" das ...336€ inkl. 130€ " festgesetztes TG" das minimum fuer ein asylbewerber.ein tritt in den allerwertesten fuer jedern bezieher dieses assi systems !Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-43919795242469918652012-09-30T07:23:05.349+02:002012-09-30T07:23:05.349+02:00Yup!
Denn im Gegensatz hierzu: "(...) Eine U...Yup!<br /><br />Denn im Gegensatz hierzu: "(...) Eine Unterschreitung ist daher grundsätzlich nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten gerechtfertigt. (...)"<br /><br />gilt stattdessen: "(...) Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist dem Grunde nach unverfügbar. (...)"Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-4035164395882405852012-09-29T15:03:37.168+02:002012-09-29T15:03:37.168+02:00@ Willi2:
Wirklich 2011, oder doch 2010?
https:/...@ Willi2:<br /><br />Wirklich 2011, oder doch 2010?<br /><br />https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128326Horst Horstmannhttp://einhorstdesboesen.blogspot.com/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-8453647581823875052012-09-29T13:39:04.629+02:002012-09-29T13:39:04.629+02:00Auch Rechtsbeugung zugunsten der Betroffenen ist n...Auch Rechtsbeugung zugunsten der Betroffenen ist nicht legal.<br /><br />Ne Vorlage hätte erfolgen müssen, wenn man schon erkannt hat, das der RB das ExMin ist.tunichtguthttp://www.7of8.orgnoreply@blogger.com