tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post1689609571621781677..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Jobcenter dürfen keine fiktiven Mieteinnahmen anrechnen Unknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-43484813654460811002013-03-07T19:46:27.474+01:002013-03-07T19:46:27.474+01:00Hallo.
Person X arbeitete im Jahr 2012 noch 2 mon...Hallo.<br /> Person X arbeitete im Jahr 2012 noch 2 monate, macht Steuererklärung und bekommt die Erstattungen von FA zurück. Müssen diese beim Jobcenter gemelden werden? wenn ja, kann man davon was profitieren im Form von Freiebträge?<br /><br />Danke im voraus für die Antwort.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-13136004597305433542012-12-02T11:53:48.690+01:002012-12-02T11:53:48.690+01:001. Was passiert, falls ein SGBII-Empfänger seine z...1. Was passiert, falls ein SGBII-Empfänger seine zu teuere (zu groß ist wohl nicht mehr Maßstab oder?) teilweise untervermietet, da er die Wohnung nicht aufgeben will?<br /><br />zu 1. Durch die Einnahmen aus der Untermiete mindert der Leistungsbezieher nach dem SGB II seinen - Bedarf - an Kosten der Unterkunft. <br /><br />2. So sinkt durch die Untervermietung eines Zimmers für z.B. 250 € der effektive Mietpreis beispielsweise von 600 auf 350 €. Es erschien mir als logisch, dass diese Einnahmen nicht anzurechnen seien.<br /><br />zu 2. War die Wohnung wohl möglich - unangemessen - , kann sie durch die Mieteinnahmen, welche den Bedarf an KdU senken, - angemessen - werden. <br /><br /><br />3. Es erschien mir als logisch, dass diese Einnahmen nicht anzurechnen seien.<br /><br /><br />zu3. Diese Denkweise ist leider falsch, denn Mieteinnahmen aus der Untervermietung senken den Bedarf an Kosten der Unterkunft, dies aber nur, wenn der Untervermieter auch tatsächlich seine Miete an den Hartz IV -Empfänger bezahlt. <br /><br />Im Beispielfall überwies der Untervermieter - keine Miete- das Jobcenter rechnete den Betrag aus der Untermiete trotzdem an- dies ist rechtswidrig, denn - nur - , wenn der Leistungsbezieher tatsächlich seine Miete erhält, sie ihm zur Verfügung steht, um seinen Bedarf an KdU zu senken, darf sie angerechnet werden. <br /><br />Schönen 1. Advent wünscht Detlef Brocksozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-56061144657985371452012-12-01T20:20:51.735+01:002012-12-01T20:20:51.735+01:00Was passiert, falls ein SGBII-Empfänger seine zu t...Was passiert, falls ein SGBII-Empfänger seine zu teuere (zu groß ist wohl nicht mehr Maßstab oder?) teilweise untervermietet, da er die Wohnung nicht aufgeben will?<br /><br />So sinkt durch die Untervermietung eines Zimmers für z.B. 250 € der effektive Mietpreis beispielsweise von 600 auf 350 €. Es erschien mir als logisch, dass diese Einnahmen nicht anzurechnen seien.Wernerhttps://www.blogger.com/profile/04891438620465156403noreply@blogger.com