tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post1655607167138849767..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Der erfolgte Umzug von einer bereits gemeinsam genutzten Wohnung in die jetzige Wohnung ist besonderes Gewicht beizumessen bei der Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-5116972888825781732011-12-16T02:55:35.587+01:002011-12-16T02:55:35.587+01:00Es ist erschreckend, wie weit sich Richter von Rec...Es ist erschreckend, wie weit sich Richter von Recht verabschieden können. <br />Ich vermute, daß ich mit solchen Personen niemals eine PArtnershcaft eingehen würde. <br /><br />"Diese Einlassung ist jedoch nicht geeignet, dem Gericht die Überzeugung vom Nichtvorliegen der gesetzlich vermuteten Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft zu vermitteln. Ein schlichtes Bestreiten des Einstandswillens genügt nicht zur Widerlegung der Vermutungsregel des § 7 Abs. 3a SGB II. "<br /><br />Es hat wohl schon einen Grund gehabt, daß Guttenberg abschreiben ließ. Denn diese Richter waren nicht einmal in der Lage den Gesetzestext richtig wiederzugeben.<br /><br />"(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn !!! Partner !!!<br />1. länger als ein Jahr zusammenleben,<br />2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,...."<br /><br />Wer sich sein Recht erfindet darf sich nicht wundern, wenn er irgendwann damit in der Realität mal Probleme bekommt.<br /><br />Wieso können Richter so schnell vergessen, was die Kollegen der Bundesgerichte mühsam als Recht herausgefunden haben. <br /><br />Wer Partner = vermuteter Partner im Gesetz findet soll sich bitte melden.<br /><br />Dann dürfte nach Legaldefinition ein vermuteter Millionär sicherlich auch zu entsprechender Steuerzahlung verpflichtet werden. Art. 3 sagt, bei gleichen Tatbeständen sind (hier vermutete Eigenschaft) sind auch gleiche Folgen => Zahlpflicht [Steuern/für Mitbewohner] unvermeidbar. <br /><br />Schade das "juris non calculat" sich mangels Übung in Logikdefiziten zu manifestieren scheint.tunichtguthttp://www.7of8.orgnoreply@blogger.com