tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post1340828646350818532..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Monatliche Tilgungsraten zur Zahlung eines zinslos gestundeten Kaufpreises für ein zur Zahlung eines zinslos gestundeten Kaufpreises für ein - während des Bezugs von steuerfinanzierten Sozialleistungen ohne Eigenkapital erworbenes - selbst genutztes Hausgrundstück sind nicht als Unterkunftskosten gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen.Unknownnoreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-87075345300251309722011-07-11T10:55:43.098+02:002011-07-11T10:55:43.098+02:00Das BSG unterstellt hier eine Vermögensbildung dur...Das BSG unterstellt hier eine Vermögensbildung durch Tilgungsleistungen. Selbst wenn dies konkret der Fall sein sollte, werden hier tatsächlich Kosten der Unterkunft nicht übernommen. Nach dem SGB II ist eine Vermögensbildung nicht ausgeschlossen. Das SGB II geht gerade von einem Ansparkonzept aus. Wohungseigentümer werden gegenüber den Mietern beanchteiligt, denn die Vermögensbildung erfolgt hier bei den Vermietern. Beim Wohngeld gehören die Tilgungsleistungen immer zu den anrechenbaren Lasten des Wohneigentums und sind daher zu berücksichtigen. Sobald der Volltext vorliegt, werde ich das Urteil ausführlich kommentieren.sozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.com