tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post1205076080200563840..comments2023-11-12T21:27:06.109+01:00Comments on sozialrechtsexperte: Es kommt Bewegung in die Rechtsprechung zum " Angemessenheitsbegriff " der Kosten der Unterkunft und Heizung - Was ist unangemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II? Unknownnoreply@blogger.comBlogger7125tag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-87149106133610131412013-11-06T17:14:21.973+01:002013-11-06T17:14:21.973+01:00Hallo,
man möge mir verzeihen, aber aus der WebSit...Hallo,<br />man möge mir verzeihen, aber aus der WebSite werde ich nicht so richtig schlau. Immerhin schreibt hier ein ausgewiesener Experte und es geht wohl um ALG2.<br />Vielleicht ist es leicht OT, aber ich habe ein paar Fragen, die mich sehr interessieren.<br /><br />Vor ein oder zwei Jahren erging ein BVerG Urteil, dass die Bezüge für Kinder unzureichend seien. Frau von der Leyen als Arbeitsministerin hat das dann nach unten kapput gerechnet.<br />Tut sich eigentlich in dieser Sache etwas? Man hört und sieht nichts mehr davon? Ist irgendwann irgendetwas, vielleicht ein Verfahren vor dem europ. Gerichtshof, zu erwarten?<br /><br />Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind verfassungswidrig<br /><br />Hierauf bin ich durch Zufall im Internet gestoßen. In den Jobcentern wird aber fleißig weiter sanktioniert. Ich habe sogar gelesen, dass Jobcenter Mitarbeiter, die weiterhin sanktionieren sich rückwirkend bis zu Urteil im Jahre 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar machen.<br />http://tinyurl.com/ngt45up<br />http://www.spin.de/forum/2533/-/4e6<br />Was tut sich in dieser Sache?<br /><br />Gruß,<br />Jorge<br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-67663012134720215912013-08-26T12:27:24.797+02:002013-08-26T12:27:24.797+02:00Wie "bekloppt heizen" ist reiner Selbsts...Wie "bekloppt heizen" ist reiner Selbstschutz! Wenn in einem mildem Winter die Heizkosten nicht so hoch wie die Vorauszahlungen sind, entsteht ein Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung, welches vom Amt "kassiert wird". Der Vermieter senkt die Vorauszahlung, die Miete sinkt. Das Amt zahlt weniger Miete. Kommt jetzt ein strenger, langer Winter reichen die Vorauszahlungen nicht aus. Es kommt zu einer Nachforderung mit der Betriebskostenabrechnung und das Amt zahlt NICHT und macht nur Stress!!!Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-73944865962994080552013-06-10T22:30:12.832+02:002013-06-10T22:30:12.832+02:00Moin,
ich bin auch so'n VerHARTZter. Allerdin...Moin,<br /><br />ich bin auch so'n VerHARTZter. Allerdings werdet ihr euch vielleicht genau deswegen teilweise über meine Aussage wundern...<br /><br />Ich finde nämlich, dass wer wie BEKLOPPT heizt im Winter, und einfach sich sagt, zahlt ja das Amt, darf auch gestoppt werden in seinem Tun. Ich kenn so eine, die hatte im November wirklich NONSTOP die Heizung laufen - aus reiner Faulheit. Ich glaub, bei dem was die an Einheiten hatte, das hätte mir 3 Quartale hingereicht.<br />Also warum solche Total-Ausnutzer nicht stoppen?<br /><br />Sonst dürfen wir unsere Heizkosten bald von den Leistungen zahlen, wenn man die ungezügelt so weitermachen lässt.der_charlienoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-20354292835786878322013-06-06T18:40:45.908+02:002013-06-06T18:40:45.908+02:00"Gratuliere !" zur Entscheidung des Soz... "Gratuliere !" zur Entscheidung des Sozialgericht Mainz, Urteil vom 15.04.2013 - S 17 AS 518/12<br /><br />Es finden sich doch noch mutige Richter - Richter auf Lebenszeit - an den Sozialgerichten, <br /><br />Die Kammer war wohl in dem Zweifel nicht mit "Richtern auf Probe" besetzt, <br /><br />Es liegt nach hiesiger Auffassung bereits ein Verstoss gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit aus Artikel 97 GG vor bzw. ist der Artikel 6 EMRK verletzt, wenn ein "Richter auf Probe" allein richterliche Entscheidungen an den Sozialgerichten trifft<br /><br />Der gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erfordert einen persönlich und sachlich von Weisungen unabhängigen Richter gemäß Art. 97 GG.<br /><br />Dieses Grundrecht auf den gesetzlichen Richter erscheint jedoch offensichtlich in demZeifel am Sozialgericht Berlin unbekannt. <br /><br />Im Jahre 2011 wurden dort nach vorliegenden Informationen 47 Richter auf Probe und 67 Richter auf Lebenszeit für Hartz-IV-Verfahren eingesetzt. <br /><br />Tendenz war wohl steigend.<br /><br />05.06.2013<br /><br />Lieben Gruß W e r n e r O e t k e n <br /><br /><br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-63271511289730792012013-06-05T15:06:40.403+02:002013-06-05T15:06:40.403+02:00Schon das"schlüssige Konzept" wird von n...Schon das"schlüssige Konzept" wird von nahezu keiner Gemeinde eingehalten. Dabei kann dieses nur - wie das SG Mainz hier zutreffend erkannt hat - dazu dienen, eine vom Gesetz nicht gedeckte "Obergrenze" der zu gewährenden Unterkunftskosten zu definieren. Das entspricht einer individuell beliebig absenkbaren, nach unten offenen Pauschale. Spätestens da wird auch der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Nahezu immer ist der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Privatwohnung die Folge dieser ignoranten Haltung des BSG.<br />Unerträglicher noch, ist die Haltung etlicher Kommunen, sich auf der Ausweichregel des BSG auszuruhen ihre rechtswidrigen Unterkunftsrichtlinien im Streitfall mit der Wohngeldtabelle zu stützen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-51863589956446751832013-06-05T14:10:24.346+02:002013-06-05T14:10:24.346+02:00Meine Überschrift zum Beitrag beim Sozialrechtsexp...Meine Überschrift zum Beitrag beim Sozialrechtsexpertenlautet lautet: Es kommt Bewegung in die Rechtsprechung zum " Angemessenheitsbegriff " der Kosten der Unterkunft und Heizung - Was ist unangemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II? <br /><br /><br />Die des SG Dresden lautete: Weiteres Gericht rebelliert:Die Rechtsprechung des BSG zum "schlüssigen Konzept" genügt nicht den Vorgaben des BVerfG vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 - Bundesweit ist es erst einem Jobcenter gelungen, ein schlüssiges Konzept zu erstellen, das vor dem BSG Bestand hatte. <br /><br /><br /><br /><br />sozialrechtsexpertehttps://www.blogger.com/profile/10378187690585473544noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-646013339401450709.post-10803536737981452612013-06-05T13:24:51.182+02:002013-06-05T13:24:51.182+02:00Es kommt Bewegung in der Rechtsprechung zu "M...Es kommt Bewegung in der Rechtsprechung zu "Mietobergrenzen" so titulierte bereits Sozialrecht in Freiburg am 15.4.2013 (9.4.2013): http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/<br /><br />Hier noch eine Zusammenfassung des bisherigen vom RA Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel: http://sozialberatung-kiel.de/2013/04/10/%C2%A7-22-sgb-ii-verfassungswidrig/Anonymousnoreply@blogger.com