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Es werden Posts vom September, 2014 angezeigt.

"Hartz IV"-Leistungen auch bei vorhandenem Sparguthaben über dem Freibetrag - Oma und Opa verwahren Sparbuch mit rund 9.700,- € für Enkel

Das SG Gießen hat entschieden, dass ein Hilfebedürftiger trotz eines bestehenden Sparguthabens Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") hat, wenn ihm das Geld tatsächlich nicht zur Verfügung steht. Die 48-jährige Frau lebt mit ihrer minderjährigen Tochter in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft und erhält Hartz IV. Für die Tochter lehnte das Jobcenter Leistungen ab, weil die Großeltern auf deren Namen Sparbücher mit einem Guthaben von insgesamt 9.682,91 Euro angelegt hatten. Die Sparbücher wurden auch von den Großeltern verwahrt. Diese waren nicht bereit, die Sparbücher zu kündigen und den angelegten Betrag an ihre Enkelin auszuzahlen. Das Jobcenter begründete seine Ablehnung damit, das Sparvermögen liege um gut 4.000 Euro über dem gesetzlichen Freibetrag, bei einem monatlichen Anspruch der Tochter in Höhe von ca. 140 Euro sei deren Lebensunterhalt somit für Monate sichergestellt. Das SG Gießen konnte sich dieser Sichtwei

Jobcenter muß nicht die Kosten für MPU nach Führerscheinentzug von Hartz IV 2 Empänger wegen Trunkenheit zahlen

Das SG Heilbronn hat entschieden, dass das Jobcenter nicht die Kosten einer angeordneten MPU nach einer Trunkenheitsfahrt und Führerscheinentzug des Hilfebedürftigen übernehmen muss. Der 54-jährige M. aus Bad Friedrichshall verlor nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,52 Promille seinen Führerschein. Seinen Antrag, ihm die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – incl. für eine MPU und hierzu benötigter Vorbereitungskurse – in Höhe von mehr als 2.400 Euro zumindest darlehenshalber zu übernehmen, lehnte das Jobcenter Landkreis Heilbronn ab. Daraufhin beantragte M. vor dem SG Heilbronn einstweiligen Rechtsschutz: Er machte geltend, den Führerschein aufgrund eines "Fehlurteils" der "jungen Amtsrichterin" verloren zu haben, weil er den Alkohol nur aufgrund "Unwohlsein" und "Schmerzen" zu sich genommen habe. Wegen seines Rheumas müsse er aber dringend mit eigenem PKW zur ambulanten Kur nach Bad Rappenau fahren

Kosten für Nahrungsergänzungsmittel Lachs-Kaviar-Extrakt Vitalipin nicht beihilfefähig

Das VG Koblenz hat entschieden, dass Kosten für Nahrungsergänzungsmittel sind nicht beihilfefähig sind, Besonderheiten der Rezeptausstellung im Ausland aber im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Der Kläger, ein Beamter im Ruhestand, beantragte beim beklagten Land Beihilfeleistungen für die Beschaffung des Lachs-Kaviar-Extrakts Vitalipin sowie eines Beta-Rezeptoren-Blockers und eines Mittels zur Senkung hohen Blutdrucks. Das beklagte Land lehnte eine Beihilfeleistung ab. Im Falle von Vitalipin handele es sich um ein schlichtes Nahrungsergänzungsmittel, für das eine Kostenerstattung nicht vorgesehen sei. Hinsichtlich der übrigen Medikamente fehle es an einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verordnung. Das vom Kläger vorgelegte Dokument, ausgestellt durch ein amerikanisches Krankenhaus, sei nicht ausreichend. Mit seiner dagegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, das Präparat Vitalipin finde sowohl als Nahrungsergänzungsmittel als auch als Medikamen

Hartz IV aktuell: BSG Jobcenter muß Wohnungseigentümer die Balkonumlage iHv 1.924,- € zahlen

Auf die Revision des Klägers war das Urteil des LSG Essen zu ändern und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, soweit der Kläger höhere als ihm in diesem Urteil zugesprochene Leistungen begehrt. Aufgrund fehlender Feststellungen kann nicht beurteilt werden, ob der Kläger im September 2010 einen ungedeckten Bedarf hinsichtlich der Balkonumlage in Höhe von 1.924 Euro hatte, weil ausweislich des Urteils des LSG Essen nach Angaben des Klägers die Zahlung des Betrags durch ihn mit Mitteln aus einem von seinem Bruder gewährten Darlehen erfolgte, nähere Feststellungen zu diesen Mitteln und dem zugrunde liegenden Darlehen aber fehlen. In der Sache ist die Entscheidung des LSG Essen insoweit zu bestätigen, als eine Umlage, die der Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gegenüber der Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat und die der Erhaltung des Gebäudes dient, zu dem Bedarf für die Unterkunft nach § 22 SGB II gehört. Vorb

Gelten Mindestlohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen auch für Unternehmen mit Sitz im Ausland?

Der EuGH hat entschieden, dass die Mindestlohnvorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht für im Ausland ansässige Arbeitnehmer gelten, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich im Ausland ausführen. Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) sieht vor, dass bestimmte öffentliche Dienstleistungsaufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichtet haben, ihren Beschäftigten für die Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen. Diese gesetzliche Regelung soll gewährleisten, dass die Beschäftigten einen angemessenen Lohn erhalten, um sowohl "Sozialdumping" als auch eine Benachteiligung konkurrierender Unternehmen zu vermeiden, die ihren Arbeitnehmern ein angemessenes Entgelt zahlen.

Keine Entschädigung wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei fehlendem Hinweis auf Schwerbehinderung

Das BAG hat entschieden, dass ein schwerbehinderter Mensch die Information über seine Behinderung grundsätzlich in jedem einzelnen Bewerbungsschreiben mitteilen muss, wenn er den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will. Der Kläger ist ein schwerbehinderter Mensch mit einem GdB von 50. Im Juni 2010 bewarb er sich erstmalig bei der Beklagten. Dieses Bewerbungsverfahren, zu dem auch die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen worden war, blieb erfolglos. Ende Juli 2010 bewarb sich der Kläger für eine andere, neu ausgeschriebene Stelle bei der Beklagten. Die Bewerbung wurde bei der Beklagten von einer anderen personalführenden Stelle als die erste Bewerbung bearbeitet. Weder im Bewerbungsanschreiben noch im Lebenslauf wies der Kläger auf seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch hin. Allerdings hatte er einem Konvolut von Anlagen (Umfang 29 Blatt) als Blatt 24 eine Fotokopie seines Schwerbehindertenausweises beig

Benachteiligung wegen des Geschlechts bei Bewerbung einer Mutter mit schulpflichtigem Kind

Das BAG hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber, der im Lebenslauf einer Bewerberin neben der Textzeile "Verheiratet, ein Kind" handschriftlich vermerkt "7 Jahre alt!" und die sich dann ergebende Wortfolge "ein Kind, 7 Jahre alt!" durchgängig unterstreicht, eine Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts begeht. Die Beklagte betreibt einen lokalen Radiosender und suchte im Frühjahr 2012 für eine Vollzeitstelle eine Buchhaltungskraft mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung. Die Klägerin bewarb sich auf diese Stelle im April 2012, im beigefügten Lebenslauf wies sie auf ihre Ausbildungen als Verwaltungsfachfrau und zur Bürokauffrau hin. Außerdem gab sie dort an "Familienstand: verheiratet, ein Kind". Anfang Mai 2012 erhielt die Klägerin eine Absage, auf dem zurückgesandten Lebenslauf war der Angabe zum Familienstand hinzugefügt "7 Jahre alt!", dies und die von der Klägerin stammende Angabe &q

Hartz IV-Regelsätze steigen ab 01.01.2015 um zwei Prozent

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass zum Jahresbeginn 2015 die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent steigen. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundesrat muss dieser noch zustimmen. Die neuen Leistungssätze für Hartz IV Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab 01.01.2015 monatlich 399 Euro Grundsicherung, 2014 sind es 391 Euro. Seit 2011 ist die Grundsicherung um 35 Euro monatlich gestiegen. Auch die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder, die sogenannten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, erhöhen sich anteilig. Regelbedarfsstufen im Jahr 2015 Die Höhe der Grundsicherung wird im kommenden Jahr gegenüber 2014 wie folgt verändert: Alleinstehen

Beihilfefähigkeit nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel in NRW

Das OVG Münster hat entschieden, dass nordrhein-westfälische Beamte in finanziellen Härtefällen Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige, medizinisch notwendige Arzneimittel beanspruchen können. Geklagt hatten zwei Landesbeamte im Ruhestand, die an einer Vielzahl von Erkrankungen leiden und in den Jahren 2008 bis 2010 hohe Beträge u.a. für von ihren Ärzten verordnete, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aufwendeten. Gegenüber dem beklagten Land machten sie das Vorliegen eines Härtefalls geltend und beanspruchten Beihilfeleistungen, soweit ihre Aufwendungen 1% ihres jeweiligen Vorjahreseinkommens überstiegen. Das Land lehnte die Ansprüche ab, weil die beanspruchte Härtefallregelung im nordrhein-westfälischen Beihilferecht nicht vorgesehen sei. In erster Instanz verpflichtete das Verwaltungsgericht das Land zur Gewährung von Beihilfeleistungen, soweit die Aufwendungen für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel 2% de

Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsverwaltungsakt

Das SG Dortmund hat entschieden, dass der Eingliederungsverwaltungsakt eines Jobcenters gegenüber dem Langzeitarbeitslosen sofort vollziehbar ist, auch wenn dieser Klage beim Sozialgericht erhebt. Ein 50-jährigen arbeitslose Dekorateur hatte beantragt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen einen Eingliederungsverwaltungsakt des örtlichen Jobcenters anzuordnen. Der Bezieher von Arbeitslosengeld II hatte sich bei seinem Sachbearbeiter im Jobcenter nicht mit dem Wunsch durchsetzen können, entsprechend seines ehrenamtlichen Engagements in der Sucht- und Kinderbetreuung eine Eingliederungsvereinbarung zu schließen, die auch eine Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich einschloss. Als er sich daraufhin weigerte, die Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben, ersetzte das Jobcenter die Vereinbarung durch einen einseitigen Eingliederungsverwaltungsakt, der auf eine Vermittlung als Helfer – Lagerwirtschaft, Transport und als Servicefahrer zielte.

Hartz IV und das Bundesverfassungsgericht : Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

Das BVerfG hat entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II derzeit noch verfassungsgemäß sind. Gegenstand der Verfahren sind die Regelbedarfsleistungen für Alleinstehende, für zusammenlebende Volljährige, für Kinder bis zu sechs Jahren sowie für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Den zwei konkreten Normenkontrollen liegen Klagen miteinander verheirateter Eltern und ihres damals 16-jährigen Sohnes für den Zeitraum Januar 2011 bis Juni 2012 (1 BvL 10/12) sowie eines alleinstehenden Erwachsenen für den Zeitraum September 2011 bis August 2012 (1 BvL 12/12) zugrunde. Das SG Berlin hält die im Jahr 2011 geänderten Regelungen zur Ermittlung und Festsetzung der Regelbedarfe für verfassungswidrig; es hat die beiden Verfahren daher ausgesetzt und die Frage ihrer Verfassungsgemäßheit dem BVerfG vorgelegt. Die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1691/13) hat ein Ehepaar mit seinem 2009 geborenen Sohn erhoben. Ihre Kla

Das Rentenpaket

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung I. Einleitung Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 27 v. 26.06.2014, S. 787) ist das (zumindest bislang) wohl umstrittenste Gesetzgebungsverfahren der 18. Wahlperiode zu Ende gegangen. Das relativ kurze und dadurch auf den ersten Blick unspektakulär erscheinende „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ vom 23.06.2014 ist im Wesentlichen am 01.07.2014 in Kraft getreten. In der vorangegangenen politischen Debatte war häufig vom „Rentenpaket“ die Rede (auch der Internetauftritt des BMAS zur Bürgerinformation über die Neuerungen findet sich unter www.rentenpaket.de). Diese Bezeichnung erscheint auch aus juristischer Sicht treffend, sind doch in das Gesetzesvorhaben gleich mehrere (inhaltlich ganz unterschiedliche) Ansätze hineingepackt worden, um die Ansprüche der in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten auszuweiten. Das Rentenpaket dient der Verwirklichung der wichtig

Krankenkasse muss trotz Festbetragsregelung 3.700,- € für höherwertiges Hörgerät übernehmen

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass sich die gesetzliche Krankenkasse bei der Versorgung mit Hörgeräten nur dann auf eine Festbetragsregelung berufen kann, wenn diese eine sachgerechte Versorgung des Versicherten ermöglicht. Ein Verwaltungsfachangestellter aus Nordhessen leidet an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Nach einer entsprechenden Testphase empfahl ihm der Hörgeräteakustiker ein Hörgerät für rund 4.900 Euro, mit welchem er sogar Telefongespräche führen kann, und zeigte dies der Krankenkasse an. Diese teilte dem 51-jährigen Mann mit, dass sie den Festbetrag von rund 1.200 Euro übernehme. Der Hörgeschädigte erwarb das teure Hörgerät. Seinen Antrag auf Erstattung des Differenzbetrages von ca. 3.700 Euro lehnte die Krankenkasse ab. Das Sozialgericht hatte die Klage des Mannes mit der Begründung abgewiesen, dass dieser bereits vor der ablehnenden Entscheidung der Krankenkasse das Hörgerät erworben und damit den vorgeschriebenen Be

Mindestlohn in der Pflege steigt

Die Pflegekommission hat sich am 04.09.2014 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt. Ab 01.01.2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2017 weiter wachsen und dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. Ab 01.10.2015 soll zudem der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden: Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 780.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), wird ab 01.01.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelten. Er ergänzt den be