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Es werden Posts vom Juni, 2014 angezeigt.

Sozialrechtsexperte wieder erfolgreich SGB II Hartz IV Empfängerin vor Zwangsrente gerettet - Jobcenter erkennt Anspruch an

Das Jobcenter hatte die SGB II Hartz IV Empfängerin zur Beantragung einer vorzeitigen Rente aufgefordert. Der Sozialrechtsexperte stellte am 18.06.2014 bei dem Sozialgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag gegen die Verpflichtung zur Frührente. Und schon am 24.06.2014 hob das Jobcenter den Bescheid auf. Die Mandantin ist erleichtert. Die Jobcenter machen viele Fehler bei der vorzeitigen Rente. Nicht in allen Fällen kann das Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort „kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die Jobcenter liegen vor. Heute erkannte das Jobcenter Barnim den Eilantrag unserer Mandantin vor dem SG Frankfurt (Oder) S 31 AS 1364/14 ER an .   Aktuell zwingt das Jobcenter den Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 % Rentenabschlag. Wir kennen die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten. Ludwig Zimmermann Fac

Keine Pflichtverletzung des Seniorenheims nach Sturz einer Pflegebedürftigen wegen fehlender Fixierung

Das LG Coburg hat entschieden, dass eine Pflichtverletzung eines Heimbetreibers nur im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles festgestellt werden kann und insbesondere dem Heimträger auch ein gewisser Beurteilungsspielraum hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen zuzubilligen ist. Eine gesetzliche Krankenkasse verlangte Schadensersatz von einem Seniorenheim aus auf sie übergegangenem Recht wegen eines Sturzes einer bei ihr Versicherten. Die Versicherte befindet sich seit 2008 in dem Seniorenheim. Sie leidet an Demenz vom Typ Alzheimer. In einem Pflegegutachten wurden der Seniorin Sturzneigung und eine Weglauftendenz bescheinigt. Das Betreuungsgericht hatte auf Antrag Maßnahmen zur Fixierung der alten Dame genehmigt. Im August 2010 wurde die Alzheimer-Patientin wie jeden Tag in den Speisesaal geführt. Nachdem man sie in einen Sessel gesetzt hatte, wurde sie an den Tisch geschoben. Kurze Zeit später bemerkte das Pflegep

NEU: Sozialrechtsexperte in Berlin

 Der Sozialrechtsexperte kommt nach Berlin Unsere Sprechtage in Berlin Sozialrecht - Hartz IV - SGB II - SGB XII jeden Mittwoch von 14:00 - 17:00 Uhr  Speyererstraße 4, in 10779 Berlin  im Betreuungsbüro Pekas Wir behaupten nicht, dass wir die besten Rechtsanwälte in Sachen Hartz IV sind, doch wird können auch knifflige Fragen lösen. Termin vereinbaren Tel. 0331- 2709271                                                        Stadtplan Berlin oder info@sozialrechtsexperte.de.  

Sozialrechtsexperte stoppt Zwangsverrentung von SGB II Empfänger - Jobcenter muß Rentenantrag zurücknehmen

Der Sozialrechtsexperte konnte die Zwangsverrentung eines SGB II Hartz IV Empfängers in einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Potsdam stoppen: Das Jobcenter Potsdam muß den Rentenantrag zurücknehmen. Das Jobcenter hatte den SGB II Hartz IV Empfänger aufgefordert vorzeitig Altersrente zu beantragen. Das lehnte er wegen des Rentenabschlages von 8,4 % ab. Das Sozialgericht gab ihm Recht und verpflichtete das Jobcenter zur Rücknahme des Rentenantrages. Nicht in allen Fällen kann das Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort „kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die Jobcenter liegen vor. Und heute kam eine weitere dazu (SG Potsdam Az.: S 14 AS 1232/14 ER) . Aktuell zwingt das Jobcenter den Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 % Rentenabschlag. Wir kennen die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten. Ludwig Zimmerm

Keine künstliche Befruchtung für Unverheiratete auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung

Das LSG Berlin-Brandenburg hat über einen Streit der BKK Verkehrsbau Union mit dem Bundesversicherungsamt entschieden. Letzteres hatte eine von der Krankenkasse vorgenommene Satzungsänderung beanstandet, mit der diese auch unverheirateten Mitgliedern die künstliche Befruchtung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen wollte. Das Gesetz (§ 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V) sieht ausdrücklich vor, dass die Leistungen der Krankenbehandlung auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft umfassen, wenn (u.a.) die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind. In einer im Jahre 2012 beschlossenen Satzungsänderung wollte die BKK Verkehrsbau Union den Kreis der Begünstigten auf "versicherte Paare in auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft" erweitern. Diese Satzungsänderung wurde von dem Bundesversicherungsamt nicht genehmigt, weil nur der Gesetzgeber selbst von dem Kriterium der E

BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

juris Der BGH hat entschieden, dass ein Radfahrer, der ohne Helm fährt, bei einem unverschuldeten Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen trägt. Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beigetragen hatte. Die Klägerin nimmt die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht hatte der Klägerin ein Mitverschulden von 20% angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe

BFH aktuell: Kosten für Heileurythmie von der Steuer absetzen

Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG zu berücksichtigen sein können, wenn sie durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers – auch im Nachhinein – nachgewiesen werden. Die Klägerin ist Pensionärin. Mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 machte sie u.a. Aufwendungen für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG geltend. Hiergegen legte die beklagte Finanzbehörde Revision ein. Das FG Kiel hatte der Klage stattgegeben mit der Maßgabe den Einkommensteuerbescheid 2009 dahingehend zu ändern, dass bei den außergewöhnlichen Belastungen weitere Aufwendungen i.H.v. 1.080 Euro berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend herabgesetzt wird. Gegen die Entscheidung legte die beklagte Finanzbehörde Revision ein. Der BFH hat der Revision nicht zum Erfolg verholfen. Für den Nachweis der Zw

Eilantrag bei Ablehnung des Reha-Antrags

Endlich ist es soweit: der Temin für die Reha ist da und dann lehnt der Reha-Träger die Kostenübernahme ab. Was tun? Ein Eilantrag beim Sozialgericht kann zur erwünschten Kostenübernahme führen. Denn es muß jetzt schnell gehen, sonst ist der Reha-Platz wieder weg. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits der Antrag für die Reha gut begründet ist.  TiPP: Hatte der Patient einen Schlaganfall erlitten, so kann er wahrscheinlich mit Hilfe der Reha eine drohende Pflegebedürftigkeit abwenden oder zumindest verringern, weil er in der eigenen Wohnung verbleiben kann. Das ist ein Kostenargument und dem verschließt sich der Rehaträger sicher nicht. Oft gibt der Patient solche Gründe nicht an aus Angst er würde seine Situation in einem anschließenden Widerspruchsverfahren verschlechtern. Dem muß aber nicht so sein, denn im Eilverfahren bei Gericht können die Akten des Rehträgers einschließlich der medizinischen Gutachten der Sachverständigen eingesehen werden. Zusammen mit dem behandlende

Neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Gesetze zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie treten morgen europaweit in Kraft. Das Gesetz enthält zahlreiche Verbesserungen, so das BMJV: Nicht nur bei Fernabsatzverträgen, sondern auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer den Verbraucher ab heute im Vorfeld des Vertrags in klarer und verständlicher Weise informieren u. a. über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingen und ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht. Auch bei Verträgen im stationären Handel hat der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss über einige grundlegende Punkte zu informieren, sofern sich diese Informationen nicht ohnehin aus den Umständen ergeben. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (beispielsweise beim Einkauf im Onlineshop) sind Voreinstellungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen künftig nicht mehr zulässig; der Verbraucher muss diese Zus

SGB II aktuell: ausländische Mütter erhalten Kindergeld für deutsche Kinder

Eine ausländische Mutter erhält für ihr deutsches Kind bereits ab der Geburt Kindergeld, auch wenn ihr die Aufenthaltserlaubnis erst Monate später erteilt wird. Dies entschied der 14. Senat des Finanzgerichts Köln mit Urteil vom 7. Mai 2014 (14 K 2405/13). Die Klägerin war mit einem Touristenvisum aus Nigeria in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nach der Geburt ihres Kindes beantragte sie eine Aufenthaltserlaubnis, da der Kindesvater und damit auch das Kind deutsche Staatsbürger seien. Nachdem durch ein Gutachten die Vaterschaft eines Deutschen geklärt war, erteilte die Ausländerbehörde der Klägerin eine Aufenthaltserlaubnis mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Die Familienkasse gewährte jedoch Kindergeld erst ab dem Monat der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, zwölf Monate nach der Geburt des Kindes. Der 14. Senat des Finanzgerichts Köln gab nunmehr der Klägerin Recht. Er gewährte Kindergeld ab dem Monat der Geburt. Nach Ansicht des Senats

Schweigegeld keine außergewöhnliche Belastung

Das FG Neustadt hat entschieden, dass "Erpressungsgelder" nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. In ihrer Einkommensteuererklärung für 2011 machten die Kläger (u.a.) Aufwendungen für ein "Ermittlungsverfahren wegen Erpressung" in Höhe von rund 14.500 Euro (incl. Anwaltskosten) als außergewöhnliche Belastungen geltend. Im April 2005 hätten sie im Rahmen eines Auslandsurlaubs einen Teppich gekauft, der auch wenige Monate später geliefert worden sei. Sechs Jahre später habe die ausländische Lieferfirma bei ihnen angerufen und mitgeteilt, dass im Rahmen einer Prüfung durch Zoll- und Finanzbehörde festgestellt worden sei, das sie – die Kläger – bei der Ausreise seinerzeit keine Erklärung beim Zoll abgegeben hätten. Der Zoll werde – so die Auskunft der Lieferfirma – nun den Teppich konfiszieren und ein Strafgeld von 7.000 Euro kassieren, was die Kläger allerdings verhindern könnten, wenn sie das Geld über di

Achtung Fehlerhafte Beratungshilfebroschüre in Sachsen-Anhalt! Justizministerin von Sachsen-Anhalt Frau Prof. Dr. Kolb meint das Jobcenter umfassend und vollständig beraten

Mein Bekannter Willy Voigt hat mich auf eine Broschüre des Jusitzministeriums Sachsen-Anhalt aufmerksam gemacht.  Da heißt es auf Seite 3 der Broschüre:  "Beratungshilfe kann nur gewährt werden, wenn dem Rechtsuchenden keine andere zumutbare Hilfemöglichkeit zur Verfügung steht. So werden z.B. Rechtsuchende in geeigneten Arbeitslosengeld-­II-­Sachen umfassend, individuell und vollständig vom Arbeitsamt bzw. von der ARGE beraten ." Haha Frau Professor Kolb, woher kommt denn die Zuversicht in die Beratungsqualität der Jobcenter in Sachsen-Anhalt? Auch sollte man als Professorin im öffentlichen Recht auch ein wenig die Rechtsprechung des Bundesverfassungerichtes kennen, die da besagt, dass im Falle eines Widerspruchs gegen einen Bescheid in der eine Leistung ganz oder teilweise abgelehnt oder eine Leistung zurückgefodert wird, dem Leistungsberechtigten nicht zuzumuten ist, sich hilfesuchend an die Behörde zu wenden. BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10 &q

BSG 4. Juni 2014: Sozialrechtsexperte kippt WAV Berlin und keine Bagatellgrenze bei Fahrkosten für Umgangsrecht

Der 14. Senat des Bundessozialgericht hat gestern in mündlicher Verhandlung mehrere Angelegenheiten entschieden. Ab Verkündung des Urteils in der Sache mit dem Umgangsrecht B 14 AS 30/13 R war ich, Ludwig Zimmermann dabei, und konnte die Verhandlungen nachverfolgen. Von Interesse ist in dem Umgangsrechtsfall, dass eine ein Betrag von 27,20 € monatlich für die Kosten des Umgangs für einen Leistungsberechtigten keine Bagatelle ist, wie das Jobcenter meinte. Anspruchsgrundlage ist hier § 21 Abs. 6 SGB II Nach Satz 2 ist ein Mehrbedarf unabweisbar, wenn er sei u.A. seiner Höhe nach erheblich von dem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Ein erhebliches Abweichen wird also bereits bei 27,20 € monatlich gesehen. Es kann abgewartet werden, wann die "Bagatellgrenze" erreicht wird, wohl bei unter 5 € monatlich. Die nächsten beiden Fälle mit dem Ratenkaufvertrag (B 14 AS 42/13 R) für ein Einfamilienhaus war ein echter Glücksfall für die vertretenden Rechtsanwältin, denn sie hatte wo

WAV oder der tut nix Normenkontrollverfahren zur Wohnaufwendungenverordnung WAV Berlin

Morgen ist es soweit. Das Bundessozialgericht wird in mündlicher Verhandlung ab 13:45 Uhr über die Wirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung in dem Normenkontrollverfahren B 14 AS 53/13 R entscheiden. Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 04.09.2013 die Wohnaufwendungenverordnung für unwirksam erklärt. Hiergegen hatte der Senat von Berlin die zugelassenen Revision eingelegt. Wir, das team des sozialrechtsexperten sind der Ansicht, dass die WAV bereits deshalb rechtswidrig ist, weil sie dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Bedarfsdeckung nicht entspricht. Der Senat hat die Wohnkosten ausschließlich an Hand der Bestandsmieten ermittelt und nicht darauf geschaut, zu welchem Preis man aktuell eine Wohnung anmieten kann. Die Preise für neuvermieteten Wohnraum sind bekanntlich auch in Berlin, dass einen jährlichen Zuwachs von ca. 50.000 Einwohnern zu verzeichnen hat, um einiges angestiegen, so dass der Rückgriff auf die Bestandsmieten dazu führt,

Jobcenter Geschäftsführer bezeichnet Rechtsanwalt als Abzocker

Nach einer Meldung der Braunschweiger Zeitung hat ein Rechtsanwalt vom Jobcenter Gifhorn im Jahr 2012 72 000 Euro an Kostenerstattung erhalten. Dafür hatte der Rechtsanwalt ca. 2.500 Widersprüche und 1.440 Klage eingereicht. Das macht pro Fall einen Betrag von ca. 18 € aus. Alle Achtung sagt da der im SGB II erfahrene Anwalt, dass wird selbst bei rein oberflächlicher Beschäftigung ein echter Knochenjob. Wo da die Abzocke bleibt, scheint allerdings ein Rätsel zu sein. Mit dem Betrag lässt sich nicht einmal ein durchschnittlicher Arbeitsplatz in der deutschen Industrie in einem Jahr finanzieren. Wesentlich besser sieht da die Bilanz des vom Jobcenter beauftragten  Rechtsanwälte mit einem Jahressalär von 600.000 € aus. Schlimmer als die absoluten Zahlen ist die ständige Diffamierung von Rechtsanwälten, die den Leistungsberechtigten teilweise unter extrem ungünstigen Bedingungen zu ihrem Recht verhelfen. Wie die Leistungsberechtigten, die auf Hartz IV dringend angewiesen sind, weil