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Es werden Posts vom Mai, 2014 angezeigt.

Gesetzliche Unfallversicherung auch bei Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen

Das SG Düsseldorf hat entschieden, dass in Tageseinrichtungen betreute Kinder gesetzlich unfallversichert sind, soweit die Tagesmutter eine behördliche Betreuungserlaubnis hat. Geklagt hatte ein inzwischen vierjähriges Kind, das sich während der Betreuung bei seiner Tagesmutter mit heißem Tee den Arm verbrüht hatte. Mit der Tagesmutter hatte ein privater Vertrag bestanden, die Betreuungskosten hatten die Eltern gezahlt. Der Kläger hatte schwere Verletzungen erlitten, die eine mehrtägige stationäre Behandlung und eine Hauttransplantation erforderten. Die Unfallkasse NRW hatte einen Arbeitsunfall anerkannt mit der Folge, dass sämtliche Behandlungskosten, auch die eventueller Folgeschäden, von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden müssen. Die Tagesmutter ist aus der Haftung entlassen. Da die Eltern des Klägers jedoch einen Schmerzensgeldanspruch gegen die Tagesmutter durchsetzen wollten, hatten sie gegen die Anerkennung eines Versicherungs

BAföG-Erhöhung kommt

Bund und Länder haben sich über die Bildungsfinanzierung geeinigt: Demnach übernimmt der Bund ab 2015 vollständig die Kosten für das BAföG. Die BAföG-Novelle solle in dieser Legislaturperiode kommen, so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Das BAföG werde steigen. Die Details würden noch verhandelt. Geplant sei die Novelle im Wintersemester 2016/17. Weitere sechs Milliarden für die Bildung Der Bund wird zusätzliche 6 Mrd. Euro entsprechend den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag einsetzen wird; dort heißt es: "Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von 6 Mrd. Euro entlastet." Weichen für Bildung und Forschung gestellt Durch die Übernahme der Ausbildungsförderung BAföG ab dem 01.01.2015 entlastet der Bund die

Erzieheranerkennung trotz Verurteilung wegen Betruges

Das VG Berlin hat entschieden, dass nicht jede strafrechtliche Verurteilung die Verweigerung der staatlichen Anerkennung als Erzieher rechtfertigt. Voraussetzung hierfür sei vielmehr eine Verfehlung, die entweder in Ausübung des Berufs erfolge oder aber die Prognose zulasse, dass es auch bei der Berufsausübung zur Verletzung berufsspezifischer Verpflichtungen kommen werde, so das Verwaltungsgericht. Die 1978 geborene Klägerin hatte eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert und im Juni 2012 das Abschlusszeugnis als "Staatlich geprüfte Erzieherin" erhalten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft lehnte ihren Antrag auf staatliche Anerkennung als Erzieherin ab, weil sie im Februar 2012 wegen Betruges in zwei Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war. Dem lag zugrunde, dass die Klägerin 2009 Sozialhilfeleistungen beantragt und erhalten hatte, obwohl ihr diese nicht

Rentenpaket verabschiedet

Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente: Der Bundestag hat am 23.05.2014 das Rentenpaket mit großer Mehrheit beschlossen. Am 01.07.2014 soll es in Kraft treten. Anerkennung für Kindererziehung Mütter oder Väter bekommen für ihre Erziehungsleistung für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, einen Entgeltpunkt in der Rente mehr. Das sind im Westen 28,61 Euro, im Osten 26,39 Euro monatlich mehr. Vor allem die Erziehungsleistung der Mütter wird damit anerkannt. Sie hatten deutlich weniger Unterstützung durch Kinderbetreuungseinrichtungen als heutige Eltern. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, bleibt es bei insgesamt drei Rentenpunkten pro Kind. Für diejenigen, die heute schon im Ruhestand sind, wird die Rentenversicherung automatisch die Rente erhöhen, ein Antrag ist nicht nötig. Die technische Umsetzung wird

SG Dresden : Keine Zwangsverrentung von Hartz IV Empfängern

Das SG Dresden hat entschieden, dass SGB II Empfänger eine Zwangsverrentung nicht zulässig ist. Ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") darf jedenfalls dann nicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente aufgefordert werden, wenn die zu erwartende Rentenhöhe nicht ermittelt wurde. Das Jobcenter Dresden forderte die "Hartz IV" beziehende 64-jährige Antragstellerin auf, bei der Deutschen Rentenversicherung unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig Altersrente zu beantragen. Es seien keine Gründe ersichtlich, welche gegen die Beantragung der vorrangigen Leistungen sprächen. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin vor dem Sozialgericht Dresden im Wege einstweiligen Rechtsschutzes. Das Gericht hat dem Antrag der Antragstellerin stattgegeben. Eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente kann das Jobcenter nur dann verlangen, wenn es im Wege der Ermessensausübung eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen hat. Das ist dann ni

NEU: Sozialrechtsexperte in Berlin

Der Sozialrechtsexperte kommt nach Berlin Unsere Sprechtage in Berlin Sozialrecht - Hartz IV - SGB II - SGB XII jeden Mittwoch von 14:00 - 17:00 Uhr  Speyererstraße 4, in 10779 Berlin  im Betreuungsbüro Pekas Termin vereinbaren Tel. 0331- 2709271                                                        Stadtplan Berlin oder info@sozialrechtsexperte.de.

Hartz IV : Strom und Gas europaweit teurer

Im Regelbedarf Hartz IV ist der Strom (ohne Heizung) enthalten. Der Strompreis stieg in Deutschland um 9,2 %. Deutschland hat europaweit knapp nach Dänemark den zweithöchsten Strompreis. Er lag im zweiten Halbjahr 2013 bei 29,20 Euro pro 100 kWh, deutlich über dem EU-Durchschnitt von 20,10 Euro. Das zeigen am 21.05.2014 veröffentlichte Zahlen des Europäischen Statistikamtes Eurostat. Europaweit stieg der Strompreis für Haushalte im Vergleich zu 2012 zuvor um durchschnittlich 2,8% (Deutschland: 9,2%), nach einem Anstieg um 6,0% im Jahr zuvor. Der Gaspreis stieg zwischen dem zweiten Halbjahr 2012 und dem zweiten Halbjahr 2013 um durchschnittlich 1% auf 7,1 Euro pro kWh (Deutschland: +6,3% auf 6,90 Euro). Die höchsten Anstiege bei den Strompreisen für Haushalte verzeichneten Estland (+22%), Griechenland (+20%) und Rumänien (+17%). In Zypern (-15%), Ungarn (-14%) und Spanien (-9%) sank der Strompreis am deutlichsten. Beim Gaspreis gab es die größten Anstiege in R

Besserer Zugang zu Büchern für blinde, seh- oder lesebehinderte Menschen

Das Bundeskabinett hat am 14.05.2014 die Unterzeichnung des Vertrags von Marrakesch durch die Bundesrepublik Deutschland beschlossen; die Unterzeichnung wird im Juni 2014 erfolgen. Der internationale Vertrag soll den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen verbessern. Er wurde im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgehandelt. Die Verhandlungen wurden am 28.06.2013 in Marrakesch abgeschlossen. Bundesjustiz- und Verbrauchschutzminister Heiko Maas begrüßt das Abkommen als großen Erfolg: "Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen müssen Zugang zu denselben Büchern haben wie andere Menschen auch. Der Vertrag von Marrakesch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe an Kultur und Wissen." Der Vertrag von Marrakesch sieht vor, dass die Vertragsstaaten Regelungen in ihre Urheberrechtsgesetze aufnehmen, die es erlauben, urheberrechtlich geschützte Bücher

EuGH Generalanwalt : Deutschland muß keine existenzsichernde Leistungen an EU-Bürger zahlen

Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet kann Deutschland Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines allgemeinen Kriteriums, mit dem das Fehlen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Aufnahmemitgliedstaat nachgewiesen wird, "Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitsuchende" verweigern. Deutschland könne somit von solchen Leistungen die Personen ausschließen, die einzig und allein mit dem Ziel kommen, eine Beschäftigung zu suchen oder Sozialhilfe zu beziehen, so der Generalanwalt. In Deutschland können hilfebedürftige Arbeitsuchende Leistungen der Grundsicherung beantragen, um u.a. für ihren Lebensunterhalt zu sorgen (die vom SGB II vorgesehenen Leistungen der Grundsicherung umfassen auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, diese Leistungen sind aber nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits; neben dieser Regelung für Arbeitsuchende sieht ein Sozialhilfesystem im engeren Sinn im Rahmen des SGB XII ein

580.000,- € Schadensersatz nach fehlerhafter Operation wegen nicht erkannter Gerinnungsstörung der Patientin

Das OLG Hamm hat entschieden, dass im Falle einer an einer Gerinnungsstörung leidenden Patientin, die grob fehlerhaft weil ohne Behandlung ihrer Vorerkrankung an der Hüfte operiert wird, so dass schwere Nachblutungen auftreten, die die Patientin versichernde Krankenkasse von dem Träger des für die Operation verantwortlichen Krankenhauses über 580.000 Euro Schadensersatz verlangen kann. Die bei der Klägerin, einer gesetzlichen Krankenkasse, versicherte, im Jahre 1930 geborene Patientin aus Oer-Erkenschwick leidet an einer Gerinnungsstörung (erworbene Faktor-VIII Hemmkörper-Hämophilie) und der Autoimmunkrankheit SLE (Systemischer Lupus-Eythematodes). Im November 2005 führte das in Herten gelegene Krankenhaus des beklagten Trägers bei der Patientin eine Hüftoperation durch, ohne zuvor die Gerinnungsstörung zu diagnostizieren und zu therapieren. Bei der Patientin kam es zu schweren Nachblutungen, die mit zahlreichen Behandlungen stationär und auch intens

Ab dem 01.06.2014 höhere Bekleidungshilfen in Berlin für stationär untergebrachte Personen nach § 27b Abs. 2 SGB XII

Leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII haben einen Anspruch auf Gewährung einer Bekleidungsbeihilfe zur Deckung ihres weiteren notwendigen Lebensunterhalts in der Einrichtung, welcher nicht durch die Grundpauschale abgedeckt wird. Für die Bekleidung in stationären Einrichtungen sind ab dem 01. Juni 2014 auf Antrag folende Pauschalen pro Person zu gewähren: Hilfe zur Pflege bei Bettlägerigkeit 130,00 € Hilfe zur Pflege mit Mobilität 233,00 € Eingliederungshilfe und Unterbringung im Maßregelvollzug nach §§ 63, 64 StGB 277,00 € Die Höhe der Pauschalen wurde in Berlin auf der Grundlage von Durchschnittspreisen, insbesondere Sonderangeboten, verschiedener Bekleidungs- und Schuhhäuser ermittelt. Sie decken den zusätzlichen Bedarf an Bekleidung von einfacher bis mittlerer Qualität in stationären Einrichtungen ab. Bei der Höhe der Pauschalen "Hilfe zur Pflege mit Mobilität" und "Eingliederungshilfe" handelt es sich um einen jährlichen Durchsc

Ab dem 01.06.2014 höhere Pauschalen in Berlin - Neu: Jugendbett und Kinderschreibtisch als Erstausstattung

 Rundschreiben I Nr. 05/2011 Berliner Senat Ab dem 01. Juni 2014 gelten in Berlin für die Erstausstattung der Wohnung die folgenden Pauschalen: 1 Personenhaushalt 1.128,00 Euro 2 Personenhaushalt (2 Erwachsene) 1.502,00 Euro 2 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 1 Kind) 1.491,00 Euro 3 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 2 Kinder) 1.763,00 Euro 4 Personenhaushalt (1 Erwachsener und 3 Kinder) 1.989,00 Euro 3 Personenhaushalt (2 Erwachsene und 1 Kind) 1.908,00 Euro 4 Personenhaushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) 2.103,00 Euro 5 Personenhaushalt (2 Erwachsene und 3 Kinder) 2.329,00 Euro Für jedes weitere Kind erhöht sich die Pauschale um 180,00 Euro.  Elektrische Geräte, Gardinen und Teppichboden werden zusätzlich bei Bedarf bezahlt.  Kinderschreibtisch 70,00 Euro Voraussetzung: Bei Einschulung des Kindes, wenn Hausaufgabenerledigung an anderen geeigneten Tischen nicht möglich ist. Oder später, wenn sich die Wohn- und Lebensverhältnisse ve

Aktuell BSG: keine Anrechnung von Einkommen auf Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen mit eigenem Hausstand

Das BSG hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Die Vorinstanzen haben zutreffend entschieden, dass der Klägerin Ausbildungsgeld ohne die leistungsmindernde Anrechnung von Einkommen ihrer Eltern zusteht. Die Klägerin absolvierte als behinderter Mensch eine berufliche Ausbildung, für die ein Übergangsgeld nicht erbracht werden konnte. Sie führte einen eigenen Hausstand und war im Sinne des Gesetzes "anderweitig" – nicht bei den Eltern – ohne Kostenerstattung untergebracht. Auf den Bedarf eines behinderten Auszubildenden findet zwar grundsätzlich eine Anrechnung von Einkommen statt. Behinderten Menschen will der Gesetzgeber jedoch im Grundsatz einen Anspruch auf Ausbildungsgeld unabhängig von einem Unterhaltsanspruch gewähren, so dass auf das Ausbildungsgeld eines behinderten Menschen Einkommen der Eltern nur anzurechnen ist, wenn der/die behinderte Auszubildende mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebt. BSG vom 14.05.2014 B 11

BSG aktuell: Hilfe zur Beschaffung eines Kfz für behinderten Menschen kann auch Eingliederungshilfe sein ! Bei mehrfachem Bedarf darf Einkommen nur einmal angerechnet werden

Das BSG hat das Urteil des Landessozialgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Das BSG konnte nicht abschließend entscheiden, weil es bisher erstens an der notwendigen Beiladung des Trägers der Sozialhilfe sowie an weiteren Tatsachenfeststellungen fehlt. Im gesamten bisherigen Verfahren sind die Besonderheiten des Teilhaberechts sowie dessen verfahrens- und materiell-rechtlichen Konsequenzen nicht beachtet worden. Die Beklagte hat den vom Kläger geltend gemachten Antrag auf Zuschuss zu den Beschaffungskosten eines neuen Kfz ausschließlich unter dem Aspekt der für sie unmittelbar geltenden Vorschriften über die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft und nach den Vorschriften der Kfz-Hilfeverordnung beschieden. Sie hat dabei die Höhe des Zuschusses nach den für sie als primär zuständigen Reha-Träger zwar richtig berechnet und bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Klägers dessen monatliche Selbstbet

Auskunftsanspruch des Vaters nach Samenspende

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen hat, es sei denn, die Auskunft wäre rechtsmissbräuchlich oder ihre Erteilung würde dem Kindeswohl widersprechen. Der Antragsteller ist gerichtlich festgestellter Vater einer von der Antragsgegnerin geborenen Tochter. Die Antragsgegnerin und ihre Lebensgefährtin wollten Mütter werden. Über ein Internetportal gelangten sie an den Antragsteller, der sich zur Spende seines Samens bereit erklärte. Nach erfolgter Samenspende und durchgeführter Insemination wurde die Antragsgegnerin schwanger und brachte 2012 ihre Tochter zur Welt. Die Antragsgegnerin verweigert die vom Antragsteller verlangte Auskunft über das Kind und lehnt es ab, dem Antragsteller Fotos vom Kind zu überlassen. Sie behauptet, der Antragsteller, der durch Samenspenden auch Vater anderer Kinder geworden sei, "terrorisiere" s

1 € Frühstück in Hohen Neuendorf

Das nächste Ein-Euro-Frühstück findet am 22.05.2014 um 10:00 Uhr im Klub der Volkssolidarität in der Triftstraße 9 in Hohen Neuendorf statt.  Es soll darüber diskutiert werden, wie auf ökologisch verantwortungsvolle Weise Mobilität für alle Bürger des Kreises Oberhavel garantiert werden kann. Der Direktkandidat der LINKEn für die Landtagswahlen 2014 des Wahlkreises 8 Lukas Lüdke wird ebenfalls an diesem Frühstück teilnehmen, so dass auch an den Direktkandidaten Fragen gestellt werden dürfen. Bitte meldet Euch unter der Telefonnummer 03301/200990 bis zum 21.05.2014 an, damit der Einkauf geplant werden kann.