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Es werden Posts vom Januar, 2014 angezeigt.

Sturz beim Skifahren als Arbeitsunfall?

Das LSG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei einem Skiunfall anlässlich einer Veranstaltung zur Pflege und Knüpfen von Geschäftskontakten um einen Arbeitsunfall handelt. Eine Geschäftsbank hatte ausgewählte Kunden zu einem mehrtägigen Ski-Event mit Informationen zu aktuellen Finanzthemen eingeladen. Auch der Kläger nutzte die Veranstaltung, um Geschäftskontakte pflegen und neu zu begründen. Bei einer Ski-Abfahrt stürzte er und zog sich einen Kreuzbandriss zu. Der Kläger wollte, dass der Skiunfall als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Berufsgenossenschaft lehnte dies ab. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Das LSG München hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Nach Auffassung des Landessozialgerichts ist der Sturz auf der Piste nicht gesetzlich unfallversichert. Der Ski-Event hatte nicht nur betriebliche Bezüge aufgewiesen. Der Kläger wäre nur gesetzlich unfallversichert, falls er im Unfallmoment für Unternehmenszwecke tätig wä

Suche nach "Berufseinsteiger" altersdiskriminierend?

Das LArbG Düsseldorf ist der Auffassung, dass bei einer Stellenanzeige, mit der nach einem "Berufseinsteiger" gesucht wird, wohl von einer Diskriminierung wegen des Alters auszugehen ist. Der 60 Jahre alte Kläger ist promovierter Rechtsanwalt, der seit dem Jahre 1988 als Einzelanwalt tätig ist. Die Beklagte, eine größere Rechtsanwaltspartnerschaft, wies in einer Anzeige in der Neuen Juristischen Wochenschrift darauf hin, dass sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte suchte. Mit dieser Anzeige war ein Link auf die Webseite der Beklagten mit konkreten Stellenanzeigen verbunden. Sie suchte dort einen Rechtsanwalt für den Bereich Restrukturierung und Immobilienwirtschaft. In dem Text dieser Stellenausschreibung hieß es u.a.: "Suchen Sie nach einer realen Chance auf eine Partnerschaft in einer renommierten Anwaltskanzlei? Wir bieten eine spannende Alternative zu internationalen Großkanzleien, sowohl in beruflicher, wirtschaftlicher als auch pe

Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung nichtig

Das BVerfG hat entschieden, dass die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung verfassungswidrig und nichtig sind. Das AG Hamburg-Altona hatte mit Beschluss vom 15.04.2010 ein Verfahren der Behördenanfechtung ausgesetzt, um die Entscheidung des BVerfG darüber einzuholen, ob die hierfür maßgeblichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Behördenanfechtung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Hintergrund war der Eindruck des Gesetzgebers, dass die Vaterschaftsanerkennung in bestimmten Konstellationen zur Umgehung des Aufenthaltsrechts genutzt wird, insbesondere damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und ein Aufenthaltsrecht der ausländischen Mutter entsteht. Die Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung setzt – neben dem Fehlen biologischer Vaterschaft – voraus, dass zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung oder seines To

Keine Haftung des TÜV-Rheinland für fehlerhafte Brustimplantate von PIP

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der TÜV-Rheinland wegen der Zertifizierung von mangelhaften Brustimplantaten des französischen Herstellers PIP kein Schmerzensgeld zahlen muss. Eine 64-jährige Frau aus Ludwigshafen (Klägerin) verlangt Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro (ursprünglich waren 100.000 Euro eingeklagt), weil ihr Silikonkissen eines französischen Unternehmens (der Firma PIP) implantiert worden waren, deren Silikon nicht für medizinische Zwecke zugelassen war. Nach Bekanntwerden dieses Umstands ließ die Klägerin sich die Implantate wieder entfernen. Der TÜV-Rheinland hatte bei dem französischen Unternehmen die Produktionsprozesse geprüft als Voraussetzung für das Führen eines europäischen "CE"-Prüfsiegels. Das OLG Zweibrücken hat die Berufung der Klägerin, deren Klage in der 1. Instanz durch das LG Frankenthal (Pfalz) abgewiesen worden war, zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts voll bestätigt. Nach Auffassu

Pflege im Ausland - Vereinbarkeit der eingeschränkten Exportierbarkeit von Pflegesachleistungen der deutschen Pflegeversicherung mit der Dienstleistungsfreiheit

Ob eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit bei nur eingeschränktem Export der deutschen Pflegesachleistungen vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von entsprechenden Sachleistungen im Aufnahmestaat beantwortet werden. A. Problemstellung Die deutsche Pflegeversicherung ist als Sachleistungssystem mit pauschalierten Grenzbeträgen ausgestaltet. Bei häuslicher Pflege können Versicherte alternativ zu den Pflegesachleistungen, die einen Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beinhalten, das Pflegegeld wählen, wenn sie die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Während die Pflegekasse für die Pflegesachleistung – je nach Pflegestufe – einen monatlichen Höchstbetrag zwischen 450 Euro (Pflegestufe 1) bis 1.550 Euro (Pflegestufe 3) übernimmt, wird das von den tatsächlichen Kosten unabhängige Pflegegeld nur in Höhe von 235 Euro (Pfleges

Keine Opferentschädigung trotz psychischer Schäden nach Erpressung

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Erpressungsopfer nur dann einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) hat, wenn ein "tätlicher Angriff" vorliegt, eine bloße Drohung reicht nicht. Eine 45-jährige Apothekerin (Klägerin) war Opfer einer Erpressung geworden. Sie erhielt insgesamt fünf Erpresserschreiben, welche nacheinander an der Terrassentür des Privathauses der Klägerin befestigt waren, in den Briefkasten der Apotheke eingeworfen wurden, hinter den Scheibenwischer des PKW der Klägerin geklemmt waren und in den Briefkasten eines Nachbarn eingeworfen wurden. Für den Fall der Nichtzahlung der geforderten 8.500 bzw 9.000 Euro drohte der Täter sowohl die Tötung der Klägerin und deren Kinder als auch die Inbrandsetzung des Familienhauses an. Weiterhin drohte er Gift in Lebensmittelgeschäften zu verteilen, sowie Attentate auf fahrende Autos zu verüben. Die Klägerin hatte zwar unter Mitwirkung der Polizei Geldpakete hinterlegt. D

Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Möglichkeit einer Entgeltumwandlung

Das BAG hat entschieden, dass keine grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers besteht, den Arbeitnehmer auf die betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung gemäß § 1a BetrAVG hinzuweisen. Der Kläger war bis zum 30.06.2010 beim Beklagten beschäftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er vom Beklagten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe es pflichtwidrig unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. Bei entsprechender Kenntnis seines Anspruchs hätte er 215 Euro seiner monatlichen Arbeitsvergütung in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Als Durchführungsweg hätte er die Direktversicherung gewählt. Die Vorinstanzen haben die auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 14.380,38 Euro gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers blieb vor dem BAG erfolglos. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeb

Kindergeld für verheiratete Kinder

Der BFH hat für die ab 2012 geltende Rechtslage entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind nicht deshalb entfällt, weil das Kind verheiratet ist. Nach langjähriger Rechtsprechung des BFH erlosch der Kindergeldanspruch für ein volljähriges Kind grundsätzlich mit dessen Eheschließung. Dies beruhte auf der Annahme, dass der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag eine typische Unterhaltssituation voraussetze, die infolge der Heirat wegen der zivilrechtlich vorrangigen Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten regelmäßig entfalle. Der Kindergeldanspruch blieb nach dieser Rechtsprechung nur erhalten, wenn – wie z.B. bei einer Studentenehe – die Einkünfte des Ehepartners für den vollständigen Unterhalt des Kindes nicht ausreichten und das Kind auch nicht über ausreichende eigene Mittel verfügte (sog. Mangelfall). Diese Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben. Das ungeschriebene Erfordernis einer "typischen Un

Vorläufig kein mobil einzusetzender Flüssigsauerstoff für Raucher

Das SG Heilbronn hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Raucher, der trotz Lungenerkrankung und zu geringem Sauerstoffgehalt im Blut nicht mit dem Rauchen aufhören will, keinen Anspruch auf ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem hat. Der 66jährige W.S. raucht seit seinem 14. Lebensjahr - derzeit täglich noch ca. zehn Zigaretten. Seit Jahren leidet er an einer chronischen Lungenerkrankung und an einem zu geringen Sauerstoffgehalt im Blut. Dies kann bei ihm zu Atemnot führen. Daher versorgte ihn seine Krankenkasse (KKH) vor rund drei Jahren mit einem Sauerstoffkonzentrator. Diesen nutzt er nur unregelmäßig. Seinem Antrag, ihn mit einem auch mobil nutzbaren Flüssigsauerstoffsystem zu versorgen, entsprach die KKH vorläufig für zwei Monate. Nach erfolgter Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) lehnte sie eine zeitlich darüber hinausgehende Versorgung ab. Wenn W.S. mit dem Rauchen aufhöre und den Konzentrator nunmehr regelmäßig nutz

Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

Das BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung als "durchgeknallte Frau", abhängig vom Kontext, eine ehrverletzende Äußerung sein kann, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist. Die Beschwerdeführerin ist ehemalige Landrätin und war bis September 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags. Ende 2006 posierte sie für ein Gesellschaftsmagazin, das die Fotostrecke in einer ihrer Ausgaben veröffentlichte. Dies nahm die Beklagte des Ausgangsverfahrens zum Anlass, auf ihrer Internetseite einen Text zu veröffentlichen, der u.a. die folgende Passage enthält: "Ich sage es Ihnen: Sie sind die frustrierteste Frau, die ich kenne. Ihre Hormone sind dermaßen durcheinander, dass Sie nicht mehr wissen, was wer was ist. Liebe, Sehnsucht, Orgasmus, Feminismus, Vernunft. Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer." Die Beschwerdeführerin sieht sich in ihrem allgemeinen Persönlichk

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„Jobcenter“: deutsch genug

Die Bezeichnung „Jobcenter“ verstößt nicht gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch ist. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 17. Dezember 2013 hervor. Der Kläger erhält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts durch den beklagten Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen. Im Oktober 2013 hat der Kläger gegen die Benennung des Beklagten als Jobcenter Klage erhoben. Zur Begründung hat er geltend gemacht, dieser Ausdruck verstoße gegen den Grundsatz, dass die Amtssprache deutsch sei. Den von dem Kläger zugleich gestellten Prozesskostenhilfeantrag hat die 4. Kammer mit der Begründung abgelehnt, die Klage biete keine hinreichende Erfolgsaussicht. Die Klage sei bereits unzulässig, da es dem Kläger ausschließlich um die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage gehe. Dieser habe nicht dargetan, in welchem Zusammenhang die Verwendung des Begriffs „Jobcenter“ für ihn konkret von Bedeutung sei. Es fehle sowohl an der Klagebefugnis als auch an

SGB II-Leistungen: Konzept der Stadt Dresden zu Bedarfen für Unterkunft mit Einschränkungen bestätigt

Das LSG Chemnitz hat entschieden, wie hoch die angemessenen Kosten der Unterkunft in Dresden sein dürfen. Die arbeitslose Klägerin begehrte für die Zeit vom 01.12.2011 bis 31.05.2012 für ihre Unterkunftskosten rund 30 Euro monatlich mehr, als das beklagte Jobcenter Dresden ihr bewilligt hatte. Am 24.11.2011 hatte der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden neue Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmieten im Rahmen des § 22 SGB II beschlossen, die ab 01.12.2011 anzuwenden waren. Diese beruhten auf dem in Auftrag gegebenen Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt GmbH/Darmstadt (IWU) vom 24.10.2011. Danach war eine Bruttokaltmiete von 276 Euro monatlich für einen Ein-Personen-Haushalt angemessen. Beim SG Dresden hatte die Klage teilweise Erfolg. Das Sozialgericht gelangte zu dem Schluss, dass das den neuen Angemessen-heitsgrenzen zugrunde liegende Konzept nicht schlüssig i.S.d. Rechtsprechung des BSG sei. Anhand des zur Verfügung stehenden Datenmaterials hatte e

Neues zur Rente

Die Altersgrenze für die Rente steigt seit 2012 stetig. Wer 1949 geboren ist und dieses Jahr in Rente gehen möchte, muss dafür drei Monate länger arbeiten. D.h. über den 65. Geburtstag hinaus muss noch 3 Monate gearbeitet werden, dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Beachte: Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, kann bei Geburtsjahrgang 1949 ohne Abschlag in Renrte gehen, sog Rente für langjährig Versicherte. mehr Rentenantrag kann jetzt online gestellt werden. Auch der Blick in das Versichertenkonto ist online möglich mehr

Erhöhung Mindestlöhne 2014

In vier Branchen werden die Mindestlöhne 2014 erhöht: - Aus- und Weiterbildung   Mindeststundenlohn in Westdeutschland und Berlin 13 Euro, Ostdeutschland 11,65 Euro  Zum 1. Januar 2015 steigt er erneut auf 13,35 Euro im Westen und auf 12,50 Euro im Osten   Der jährliche Urlaubsanspruch wird von 26 auf 29 Tage erhöht   mehr - Baugewerbe      Ab Januar 2014 erhalten die Beschäftigten im Baugewerbe in den alten Bundesländern je nach Lohngruppe zwischen 11,10 Euro und 13,95 Euro; in Berlin zwischen 11,10 Euro und 13,80 Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der neue Mindestlohn ab Januar 2014 einheitlich 10,50 Euro. mehr - Elektrohandwerk   Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 9,10 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2015 steigt der Mindestlohn in den alten Ländern auf 10,10 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin auf 9,35 Euro pro Stunde. mehr - Gebäudereiniger