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Es werden Posts vom November, 2013 angezeigt.

Brandaktuell: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: "Hartz IV" - Anspruch auch für EU-Bürger aus Rumänien

29.11.2013 Landessozialgericht: Ausnahmsloser Leistungsausschluss für arbeitsuchende EU-Bürger europarechtswidrig. Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat erneut in einem Berufungsverfahren über den Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") entschieden. Die Kläger, eine rumänisches Familie mit einem Kind, wohnen seit 2009 in Gelsenkirchen und lebten zunächst von dem Erlös aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitschriften und von Kindergeld. Das beklagte Jobcenter lehnte den im November 2010 gestellten Antrag mit der Begründung ab, Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergebe, könnten keine Grundsicherungsleistungen erhalten. Diesen im Gesetz enthaltenen Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch II) sieht der 6. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Lan

Selbständige Hartz IV-Aufstockerin hat kein Anspruch auf Ayurveda-Praktikum in Fernost

Jobcenter muss Reisekosten bei Einkommens­ermittlung nicht gewinnmindernd berücksichtigen: Eine selbständige Ayurveda- und Yogalehrerin, die ergänzend Hartz IV bezieht, muss so wirtschaften, dass sie ihren Lebensunterhalt möglichst allein decken kann. Sie hat ihre Betriebsausgaben auf das Notwendige zu beschränken. Ein siebenwöchiges Praktikum in einem Ayurveda-Ressort in Sri Lanka fällt nicht darunter, selbst wenn es der Fortbildung dient. Das Jobcenter muss die Reisekosten bei der Einkommens­ermittlung nicht gewinnmindernd berücksichtigen. Dies entschied das Sozialgericht Berlin. Bei weitem nicht alle Hartz IV-Empfänger sind arbeitslos . Viele beziehen nur deshalb "aufstockend" ALG II, weil ihr Einkommen den Bedarf nicht deckt. Dazu gehören auch Selbständige, die z. B. mit einem Kleinbetrieb oder in der Anfangsphase nicht genügend verdienen. Häufig kommt es zum Streit um die Frage, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen waren und welche Ausgaben bei der

Brandenburgs Jobcenter klagen gegen Niedriglöhne

Jeder Fünfte bekommt nicht mal 8,50 Euro Saubermachen, Pizza ausfahren oder im Laden aushelfen für weniger als zwei Euro die Stunde? In Brandenburg landen solche Dumpinglöhne jetzt immer öfter vor dem Arbeitsgericht. Am Dienstag wurde in Eberswalde (Barnim) erneut die Klage eines Jobcenters gegen sittenwidrige Niedriglöhne verhandelt. Potsdam . Beklagt war ein Pizzaservice in Templin (Uckermark), der seinen Beschäftigten Stundenlöhne unter zwei Euro gezahlt hatte. Weil sie davon nicht leben konnten, haben sie vom Jobcenter aufstockend Hartz IV erhalten. Per Vergleich wollte die Behörde erreichen, dass der Verdienst auf die ortsübliche Höhe angehoben und Sozialleistungen zurückgezahlt werden. Aber der Einigungsversuch scheiterte am Dienstag, sodass das Gericht in einer Folgesitzung entscheiden muss, sagte Gerichtssprecher Andre von Ossowski auf MAZ-Anfrage. Als sittenwidrig gelten Löhne, die mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn oder dem ortsüblichen Lohn in eine

BA-Bericht: Nur jeder 2. Anruf zu Hartz-IV-Hotlines kommt durch

Nürnberg – Die Jobcenter kommen anscheinend immer noch nicht mit der Flut der Anrufe von Hartz IV-Empfängern zurecht. Wie die “Bild-Zeitung” (Dienstagausgabe) unter Berufung auf einen Bericht der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, kommt oft nur jeder zweite Anruf zu einer Telefon-Hotline der Jobcenter durch. Dem “Bild”-Bericht zufolge lag die telefonische Erreichbarkeit der geprüften sogenannten Service-Center Jobcenter zwischen 51 und 87 Prozent. Nur 3 von 29 geprüften Jobcentern hätten zudem die intern festgelegte Erreichbarkeits-Quote von 75 Prozent geschafft. Ein Telefonberater betreut demnach 1410 Hartz-Bedarfsgemeinschaften. Hinsichtlich der telefonischen Erreichbarkeit hätten die Bemühungen der Jobcenter “noch nicht zum gewünschten Erfolg? geführt, zitiert die “Bild-Zeitung” aus dem Revisionsbericht. Die Interne Revision der BA hat einige der sogenannten Service-Center von Januar bis Juni vergangenen Jahres überprüft und dabei sowohl

Fast jeder vierte Neu-Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen

Von Deutsche Presse-Agentur dpa |  23.11.2013 11:58 Uhr Fast jeder vierte Neu-Arbeitslose in Deutschland ist wegen unzureichender Absicherung von Anfang an auf Unterstützung durch Hartz IV angewiesen. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) betraf dies voriges Jahr 23,3 Prozent der 2,74 Millionen neu gemeldeten Arbeitslosen. Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist fast jeder vierte Neu-Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen. © Felix Kästle Berlin . Das berichtete die Chemnitzer "Freie Presse" (Samstag) unter Berufung auf Angaben der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann. 2008 hätten bundesweit 21,5 Prozent der Neu-Arbeitslosen Hartz IV bezogen. Das höchste Risiko tragen demnach offenbar Le

"Bild": Ministerium muss 700 Millionen für Hartz IV nachschießen

23.11.13 14:47 dpa-AFX BERLIN (dpa-AFX) - Die Kosten für Hartz IV steigen in diesem Jahr stärker als erwartet. Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Samstag) muss das Bundesfinanzministerium eine außerplanmäßige Ausgabe von 700 Millionen Euro bewilligen, um die unerwartet hohen Hartz-IV-Kosten zu decken. Nach diesem Bericht hat das Ministerium die Zusatzausgabe mit "der wenig günstigen Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften" begründet. Die Bundesregierung hatte bei der Haushaltsaufstellung erwartet, dass die Zahl der Hartz-IV- Haushalte wegen der guten Konjunktur weiter sinkt. Tatsächlich lag sie aber nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit Ende Oktober bei rund 3,28 Millionen. Nach den bisherigen Haushaltsplänen sollte der Bund dieses Jahr rund 32 Milliarden Euro für Hartz IV ausgeben./cha/DP/zb Quelle: aktien-check online

Peter Hartz ärgert sich über Hartz IV

15.11.2013, 06:42 Uhr Peter Hartz – sein Name steht für das Arbeitslosengeld II, Langzeitarbeitslose gehen „hartzen“. Was den Namensgeber selbst ziemlich wurmt: „Hätte ich Leutheusser-Schnarrenberger geheißen, wäre mir das erspart geblieben.“ Für die Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder hat eine Kommission um Peter Hartz (l.) die Arbeitsmarktreformen erarbeitet. Quelle: dpa Der Arbeitsmarktreformer Peter Hartz sieht es als „Ironie der Geschichte“, dass sein Name heute im Schlagwort „Hartz IV“ als Synonym für das Arbeitslosengeld II herhalten muss. „Wir haben nie den Langzeitarbeitslosen schaffen wollen“, sagte der frühere VW-Personalvorstand der „Süddeutschen Zeitung“. „Der Ansatz war ja, es ist zumutbar für die Leute, vorübergehend mit dem Geld auszukommen, wenn sie eine Perspektive haben“, sagt er im Rückblick auf die Sozialreformen der „Agenda 2010“ unter dem damaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder. „Es ist doch kein

Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse

Eine Bestimmung in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse, nach der ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nicht mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und bewirkt auch keine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts. Die im November 1944 geborene Klägerin war vom 26. Februar 1996 bis zum 30. Juni 2010 bei der Arbeitgeberin und ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt. Ihr waren Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach dem Leistungsplan der Beklagten, einer Unterstützungskasse, zugesagt worden. Der Leistungsplan sieht vor, dass bei einer Aufnahme der Tätigkeit nach dem vollendeten 50. Lebensjahr eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen nicht erworben werden kann. Die auf Gewährung einer Betriebsrente nach dem Leistungsplan der Beklagten gerichtete Klage hatte vor dem Dri

Zuzahlung bei Abgabe dreier Einzelpackungen anstatt verordneter Großpackung

Das SG Aachen hat entschieden, dass sich die zu leistende Zuzahlung gesetzlich Krankenversicherter bei Arzneimitteln, die in einer verordneten Großpackung nicht lieferbar sind und zulässig in mehreren kleineren Packungen von der Apotheke abgegeben, nach der Anzahl und Größe der tatsächlich abgegeben Packungen richtet und nicht nach der ursprünglich verordneten Packungsgröße. Gesetzlich Versicherte leisten zu den verordneten Arzneimitteln eine Zuzahlung. Deren Höhe beträgt 10% des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, jedoch jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Das SG Aachen hatte darüber zu entscheiden, welche Zuzahlung ein Versicherter zu leisten hat, wenn das Arzneimittel in der verordneten Packungsgröße nicht lieferbar ist und er deshalb mehrere kleinere Packungen desselben Medikamentes erhält. Geklagt hatte die Inhaberin einer Apotheke. Dort hatte im Dezember 2012 ein Versicherter der beklagten gesetzlichen Krankenkasse eine am

Zulassung zum Universitätsstudium für beruflich Qualifizierte

Das VG Trier hat entschieden, dass ein Anspruch auf Zulassung zum Universitätsstudium ohne Abitur nur für Personen besteht, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, wenn die berufliche Ausbildung einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem begehrten Studiengang aufweist. Geklagt hatte ein zum Tischler ausgebildeter Vater zweier Kinder, der sich Vollzeit in Erziehungszeit befindet und der bei der beklagten Universität Trier erfolglos die Zulassung zum Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaften beantragt hatte. Zur Begründung vertrat er die Auffassung, seine in der Erziehungszeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssten Berücksichtigung finden; sie stellten den erforderlichen inhaltlichen Zusammenhang zum gewählten Studiengang her. Das VG Trier die Klage abgewiesen. Es komme nach den einschlägigen Vorschriften darauf an, einerseit

Hartz-IV: Fahrtkosten für Facharztbesuch

Das Sozialgericht Mainz hatte sich in einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2013 (Az.: S 15 AS 1324/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beim Jobcenter Fahrtkosten für notwendige Facharztbesuche als "Mehrbedarf" geltend machen kann. Der zum Zeitpunkt der Klageerhebung in der Nähe von Mainz lebende Kläger wurde in seinem Heimatland verfolgt und gefoltert. Er leidet an einer schweren Traumastörung und befand sich in regelmäßiger fachärztlicher Behandlung in Frankfurt, wohin er mittels öffentlicher Verkehrsmittel gelangte. Seinen Antrag auf Gewährung einer "Sonderleistung" für die Fahrtkosten nach Frankfurt in Höhe von jeweils 9,35 Euro lehnte das beklagte Jobcenter mit der Begründung ab, dass in diesem Fall die Voraussetzungen für die Gewährung eines sogenannten Mehrbedarfs nicht vorliegen würden. Zur Begründung verwies die Behörde zum einen darauf, dass der Kläger zu einem Facha

Hartz IV Arbeitslosengeld Weniger als Hartz IV

45 Prozent der Arbeitslosengeld-Bezieherinnen erhalten nicht mehr als 600 Euro im Monat. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie. Viele Erwerbslose erhalten Arbeitslosengeld unter Hartz-IV-Niveau. So bekamen Ende 2011 rund 45 Prozent der Arbeitslosengeld-Bezieherinnen weniger als 600 Euro im Monat, bei den Männern betrug der Anteil fast 20 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg- Essen. Mehr dazu Von Armut bedroht Für die relativ geringen Bezüge gibt es mehrere Gründe: So sind in Deutschland viele Menschen zu Niedriglöhnen beschäftigt, etwa in Supermärkten, als Leiharbeiter oder in Hotels und Gaststätten. Wenn Geringverdiener ihren Job verlieren, erhalten sie auch relativ wenig Arbeitslosengeld, das sich am Gehalt der letzten Monate orientiert. Der Satz beträgt 60 Prozent des Nettoeinkommens, wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent.  Frauen kriegen weniger Frauen erhalt

Lieber Sexarbeit als Hartz IV

Prostitution abschaffen, fordert Alice Schwarzer. Damit stößt sie auf scharfe Kritik, auch von Prostituierten. Wir diskutieren live ab 13 Uhr mit einer Sexarbeiterin. Ein Leserartikel von Lady Hekate Der Anruf des Redakteurs unserer Lokalzeitung kam aus heiterem Himmel: "Ich habe da so einen merkwürdigen Brief bekommen, in dem es um Sie geht. Könnten Sie mal in der Lokalredaktion vorbei kommen? Es ist 'ne ziemlich schmutzige Angelegenheit..." Als ich nichtsahnend das Büro des Redakteurs betrat, zeigte er mir mit undurchdringlichem Gesicht einen Ausdruck der von mir selbst erstellten Homepage, auf der ich seit einigen Monaten erotische Dienstleistungen anbiete:
 Ein frecher Text, einige freizügige Fotos und meine Handynummer. Neben dem Ausdruck lag ein anonymer Brief. Vier Zeilen, triefend vor Selbstgerechtigkeit und Voyeurismus, in denen jemand auf den Zusammenhang zwischen mir und eben dieser Homepage hinwies. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch ni

Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung gewerbliche Tätigkeit

Das FG Neustadt hat entschieden, dass es sich bei der Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung nicht um eine freischaffend künstlerische, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, die der Gewerbesteuer unterliegt. Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ihre beiden Gesellschafter (eine Dipl. Grafik-Designerin (FH) und ein Absolvent einer Akademie für Photographie) erstellen für ihren Hauptkunden – ein europaweit agierendes Handelsunternehmen für Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf – das Grafik-Design zur gesamten Prospektwerbung innerhalb Deutschlands (z.B. Beilagen in Tageszeitungen) sowie graphische Grundkonzepte für die Prospektwerbung des Konzerns europaweit. Die Prospekte werden anhand der Photos, Texte und Preisangaben der zu bewerbenden Waren gestaltet. Die technische Weiterverarbeitung (z.B. Bildbearbeitung, Einhaltung drucktechnischer Vorgaben usw.) erfolgt über eine Fremdfirma. Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der Kläge

Anwaltliche Aufklärungspflicht bei sich gemeinsam beraten lassenden Eheleuten

Der BGH hat entschieden, dass Eheleute, die gemeinsam einen Rechtsanwalt aufsuchen, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, vom Rechtsanwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen sind. Nach Auffassung des BGH hätte die Klägerin, die ihr anwaltliches Honorar einklagte, den Beklagten und seine Ehefrau vor der gemeinsamen Beratung darauf hinweisen müssen, dass ein Anwalt im Grundsatz nur einen von ihnen beraten kann, dass sie bei einer gemeinsamen Beratung nicht mehr die Interessen einer Partei einseitig vertreten darf, sondern sie die Eheleute nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen beraten kann, und dass sie jedenfalls dann, wenn die gemeinsame Beratung nicht zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung führt und widerstreitende Interessen der Eheleute unüberwindbar aufscheinen, das Mandat gegenüber beiden Eheleuten niederlegen muss mit der Folge, dass beide Eheleu

Einstellung als Beamtin in allgemeinen Verwaltungsdienst von NRW auch mit Kopftuch

Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Klägerin ist eine Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstübung ein Kopftuch tragen möchte. Das VG Düsseldorf hat den Kreis Mettmann verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Einstellung als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst neu zu entscheiden. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist anders als bei einer Lehrerin im Schuldienst das Tragen eines Kopftuches kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch die Einschätzung des Kreises, der Klägerin fehle die charakterliche Eignung, und aufgrund wechselnder und widersprüchlicher Aussagen im Hinblick auf ihre Bereitschaft, auf das Tragen des Kopftuches gegebenenfalls zu verzichten, sei ein irreparabler Vertr

BMF veröffentlicht Vollmachtsformular

Das BMF hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes "Vorausgefüllte Steuererklärung" (VaSt) können Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Mandantendaten erhalten. Mit Hilfe des Vollmachtsformulars kann ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen. Das Vollmachtsformular geht zunächst von einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es bietet aber gleichwohl die Möglichkeit bestimmte Bereiche explizit auszuschließen. Die vom Mandanten unterschriebene Papiervollmacht muss vom Steuerberater aufbewahrt werden. Eine Übermittlung der Papiervollmacht an die Finanzverwaltung muss in der Regel nicht erfolgen, da grundsätzlich für Angehörige der steuerberatenden Berufe weiterhin die Vollmachtsvermut

Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe für noch einzulegendes Rechtsmittel bei lückenhafter Erklärung

Orientierungssätze 1. Ein Rechtsmittelführer kann trotz einzelner Lücken im Vordruck darauf vertrauen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren dargetan zu haben, wenn ihm bereits in der Vorinstanz aufgrund des ausgefüllten Vordrucks Prozesskostenhilfe gewährt worden war, und die im Vordruck vorhandene Lücke im Zusammenhang mit dem Parteivortrag nicht den Schluss nahe legt, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsmittelführers hätten sich zwischenzeitlich in einer für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erheblichen Weise geändert. 2. Ein Rechtsmittelkläger, dem für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, kann bei im Wesentlichen gleichen Angaben zu den Vermögensverhältnissen erwarten, dass auch das Gericht des zweiten Rechtszuges ihn als bedürftig im Sinne des § 115 ZPO ansieht. Die Partei braucht dann nicht damit zu rechnen, dass das Rechtsmittelgericht strengere Anforderung