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Es werden Posts vom Juli, 2013 angezeigt.

Einführung der E-Akte bei der Bundesagentur für Arbeit und in der Anwaltskanzlei nicht problemlos

Eine beruhigende Nachricht für den Sozialrechtsexperten, denn auch die Jobcenter haben Probleme mit der elektronischen Akte. Seit August 2012 wird in meinem Büro langsam von Papier auf elektronische Akte umgstellt. Die Vorteile liegen auf der Hand, denn umfangreiches Papierhandling hat ein Ende. Bis die Vorteile allerdings zum Tragen kommen, vergeht noch einige Zeit. Mitarbeiter müssen vom Nutzen der E-Akte überzeugt werden und bis alle alten Papier-Akten abgearbeitet sind, vergeht noch eininge Zeit und zwar teilweise mehr als fünf Jahre. Bericht Spiegel online

Sanktionen verfassungswidrig? "Die Bayern" = LSG München sagen nein, "die Berliner" = Ralf Boes sagt ja

könnte man diesen Artikel etwas sarkastisch überschreiben. Ob Sanktionen bei Hartz IV verfassungsgemäß sind, ist in der Rechtsliteratur heftig umstritten und die Betroffenen sehen Sanktion als unnütze Einengung ihrer Freiheitsrechte an und pochen auf die vom Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebrachte Menschenwürde. Da werden dann teilweise, für den sozialrechtlich versierten Rechtskundigen merkwürdigte Klagen erhoben. In Bayern hatte ein Hartz IV Betroffener Prozesskostenhilfe "... für ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte wegen der "Verletzung des Gleichheits-/ Gleichbehandlungsgrundsatzes nach dem deutschen GG und der "EMRK", aufgrund des "Präzedenzfall-Urteils" des Sozialgerichts - Kassel zu S 3 AS 322/09-ER der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen auf NULL ALG-II-Leistungen im Vergleich gesehen zu meinen vielen Sozialgerichtsverfahren" .... Der Antrag auf Prozesskostenhilfe konnte keinen Erfolg haben, weil di

Kein Anspruch auf Zusicherung zur Übernahme der Umzugs und Unterkunftskosten, wenn eine konkrete Wohnung vorhanden ist

Eine obdachlose Frau wollte, dass ihre das Jobcenter 260 € monatlich, für eine nicht näher bezeichnete Wohnung in Aussicht stellte, hilfweise ihr Hotelkosten in Höhe von monatlich 2.791,- € übernehme und den Umzug finanzierte. Das Jobcenter lehnte dies ab. Der einstweilige Rechtsschutz hatte weder vor dem Sozialgericht München noch vor dem bayerischen LSG Erfolg. Erforderlich sei nach dem LSG München: 1. die Benennung einer konkreten Wohnung 2. die Wohnung muss angemessen sein 3. bei der Zusicherung habe das Jobcenter Ermessen auszuüben 3. eine Verpflichtung des Jobcenters zu einer Zusicherung könne nur vorläufig durch das Gericht erfolgen Tipp: Erst Wohnung suche, dann Antrag auf Zusicherung stellen, wenn diese nicht erfolgt einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Vor allem nicht während des Gerichtsverfahrens die Hände in den Schoss legen und abwarten, bis das Gericht entscheidet. Bei Obdachlosigkeit Hilfe nach §§ 67 SGB XII (Sozialhilfe in Anspruch nehmen) mit besonderen so

Keine Kürzung des Urlaubs bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit

Die bisherige Praxis der Arbeitgeber, den Urlaub des Arbeitnehmers beim Wechsel von Vollzeit in Teilzeit zu kürzen, ist nicht zulässig. So entschied der EuGH am 13.06.2013. Nur zu gern verringern die Arbeitgeber den während der Vollzeit erarbeiteten Urlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer in die Teilzeitbeschäftigung wechselt. Der Resturlaub aus der Vollzeit wird dann nur noch entsprechend der neuen Arbeitszeit anteilig gewährt. Dies ist mit Unionsrecht unvereinbar.  Der bezahlte Erholungsurlaub genießt im Unionsrecht nämlich besondere Bedeutung wie ja auch das Diskriminierungsverbot der Teilzeitbeschäftigten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf seinen bislang erdienten Urlaub in vollem Umfang. Eine anteilige Berechnung ist nicht zulässig. Die Regelung im Arbeitsvertrag, wonach der zuvor erdiente Jahresurlaubsanspruch verringert und an die neue Teilzeitbeschäftigung angepaßt wird, ist gleichfalls nicht zulässig. Tipp: Nicht nur die Urlaubstage sind in vollem Umfang zu gewähren, auc

Anspruch auf Wohnortnahen Kitaplatz

Wohnortnah muss der Kitaplatz in der Stadt sein, d.h. innerhalb von 5 km um die Wohnung der Eltern muss den unter dreijährigen nun ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. So entschied das Kölner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Ab dem 01.08.2013 haben auch die unter dreijährigen Kleinkinder einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Die Städte und Kommunen sehen sich vor eine grosse Herausforderung gestellt, haben sie doch nicht genügend Plätze um den Bedarf zügig zu decken. Nun liegt die erste Entscheidung dazu vor. Das gericht stellte auch klar, dass die Eltern ihre Kinder nicht zu einer Tagesmutter geben müssen, wenn kein wohnortnaher Kitaplatz vorhanden ist. Denn die Eltern dürfen frei wählen, ob ihr Kind in der Kita oder bei der Tagesmutter betreut werden soll. Alternativ kommt aber u.U. eine arbeitsplatznahe Betreuungin Betracht. Ob ausreichend Erzieher bereitstehen, darf bezweifelt werden. Quelle Tagesspiegel online   VG Köln 19 L 877/13 mehr>>

Pflegende Angehörige geniessen Unfallversicherungsschutz beim Einkaufen

Verletzt sich die Schwiegertochter beim Sturz auf eisglattem Weg nachdem sie Geld vom Konto der von ihr gepflegten Schwiegermutter für den Wocheneinkauf abgehoben hat, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall, für den die Unfallversicherung eintrittspflichtig ist. Die Schwiegertochter wollte mit dem Geld für ihre Schwiegermutter einkaufen, so wie sie es seit geraumer Zeit tut. Das gehört mit zu der von ihr übernommenen hauswirtschaftlichen Versorgung für die erkrankte Schwiegermutter mit Pflegestufe II. Die Unfallversicherung lehnte die Ansprüche ab, weil sich der Unfall nicht zu Hause ereignet habe. Das Landessozialgericht München hat entschieden, dass nicht nur die Pflege zu Hause bei dem Pflegebedürftigen unfallversichert ist, sondern zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört auch das Einkaufen und damit eine Tätigkeit, die der pflegende  Angehörige für den Pflegebedürftigen ausserhalb des Hauses erledigt. Wenn wie hier für das Einkaufen für die pflegebedürftige Schwiegermutter vo

Beratungshilfe ade oder die reichen Rechtsanwälte werden reicher und die Armen ärmer

Der 1. August i2013 wird in der Rechtsanwaltschaft sicherlich als großer Tag in die Geschichte eingehen, wurden nach mehr als sieben Jahren die Gebühren für Rechtsanwälte erhöht. Deutscher Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer klopfen sich die Schultern und sagen nun: Das haben wir für Euch erreicht. Nur der Sozialrechtsexperte freut sich nicht. Warum? Hat der immer was zu meckern? Nein! Die Gebühren für Rechtsanwälte, die im Gesetz stehen sind wie eine Taube auf dem Dach. Wie sieht der Spatz in der Hand aus? Arg zerzaust meint der Sozialrechtsexperte, denn der Zugang zum Recht wurde für bedürftige Menschen erheblich erschwert. Das trifft in erster Linie Mitbürger, die auf Hartz IV angewiesen sind und sich mit den Jobcentern auseinandersetzen müssen. Die wesentlichen Verschlechterungen in Kürze: 1.  Die Beratungshilfe muss grundsätzlich vor der Beratung vom Amtsgericht erteilt worden sein, d.h. der Rechtspfleger des Amtsgerichtes bestimmt Kraft seiner "Kenntnisse

Nachzahlung der Witwenrente ab Inkrafttreten der Neureglung für eingetragene Lebenspartnerschaften

Gericht/Institution: SG Gießen Erscheinungsdatum: 17.07.2013 Entscheidungsdatum: 19.06.2013 Aktenzeichen: S 4 R 403/10 Quelle: Das SG Gießen hat entschieden, dass die Rentenversicherung zeitnah nach dem am 01.01.2005 neu in Kraft getretenen "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrecht" hätte darüber beraten müssen, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften besteht. Die 58-jährige Klägerin lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nachdem ihre Lebenspartnerin im Juni 2003 verstorben war, stellte sie im Juli 2003 bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Hinterbliebenenrente. Den Antrag lehnte die Rentenversicherung ab, weil zu diesem Zeitpunkt noch eine entsprechende Rechtsgrundlage für eine solche Rente fehlte. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrecht" wurden dann eingetragene Lebenspartnerschafte

Erstmals Mindestlohn für Gerüstbauer

Gericht/Institution: BReg Erscheinungsdatum: 17.07.2013 Quelle: Eine weitere Branche hat sich auf eine flächendeckende Lohnuntergrenze geeinigt: Für die rund 20.000 Gerüstbauer gilt ab 01.08.2013 eine bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze von zehn Euro in der Stunde. Die Tarifpartner für das Gerüstbauerhandwerk hatten sich bereits im Februar 2013 über die Entgeltuntergrenze geeinigt. Sie beantragten beim Bundesarbeitsministerium, diesen Tarifvertrag für die Bundesrepublik für allgemeinverbindlich zu erklären. Das Kabinett nahm nun die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zur Kenntnis. Geringverdiener gewinnen Durch die Verordnung gilt ab dem 01.08.2013 für alle Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ein Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde. Rund 20.000 Arbeitnehmer sind im Gerüstbauerhandwerk beschäftigt. Alle Betriebe, die mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellen, müssen den Tarif anwenden. Auch Be

Rechte beim P-Konto gestärkt: 8,99 € Gebühr für P-Konto unwirksam - Guthabenklausel für P-Konto unwirksam

Die Gebühr der Bank von 8,99 € für ein P-Konto ist unwirksam, so entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 16.07.2013. Das P-Konto darf nicht mehr als ein normales Konto kosten, sagt der BGH und stellt weiter fest: Die Bank darf bei Umwandlung eines normalen Kontos in ein P-Konto den vereinbarten Dispositionskredit und die Kreditkarte des Kunden nicht automatisch aufheben und den Dokumentenservice einstellen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Kunden ein P-Konto einzuräumen, um den Pfändungsschutz zu ermöglichen. Der Aufwand ist nicht höher als bei einem normalen Konto. Deshalb darf das P-Konto auch nicht mehr als ein normales Konto kosten. Damit bestätigte der BGH seine Entscheidungen aus November 2012 (13.11.2012 - XI ZR 500/11, IX ZR 145/12). Die Praxis der Banken bei Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto den eingeräumten Überziehungskredit aufzuheben und das P-Konto als sog. Guthabenkonto zu führen, ist gleichfalls unwirksam: Die Vereinbarung des Dispostionskredites ist ein V

Spartipps vom Jobcenter oder der Unterschied zwischen gut und gut gemeint

hier eine kleine Kostprobe: "Als Sylvia ein Sechserpack Selter in den Einkaufswagen hieven will, hält Martina sie zurück. „Wusstest du eigentlich, dass Leitungswasser oft eine bessere Qualität hat als Mineralwasser.“ „Aber es schmeckt nicht so gut.“ „Vielleicht müsst ihr euch nur daran gewöhnen. Bei Getränken könntet ihr eine Menge sparen.“ „Ben trinkt nichts außer Cola“, erwidert Sylvia skeptisch. „Jetzt wohl schon!“ erwidert Lara und grinst. Martina rät Sylvia, sich mit haltbaren Lebensmitteln wie Mehl, Nudeln oder Dosen ein-­ zudecken und auf Angebote zu achten. „Obst und Gemüse solltest du auf dem Wochen-­ markt kaufen, immer nur das, was aktuell regional wächst. Ich war baff, dass es auf dem Markt oft sogar günstiger ist als im Discounter.“ „Außerdem ist es dort viel schöner“, ergänzt Lara. „Da hast du Recht“, stimmt Martina zu. „Habt ihr eigentlich schon eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei der GEZ (seit 1.1.2013 Beitragsservice) beantragt?“ „Gut, dass du mich erinnerst!

Auch Asylbewerber erhalten nur rückwirkend Leistungen für ein Jahr

Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz beziehen, erhalten bei Überprüfung bestandskräftiger Leistungsbescheide rückwirkende Leistungen nur für ein Jahr. Dies entschied der 7.Senat des Bundessozialgerichtes mit  Urteil vom 26.06.2013 B 7 AY 6/12 R Das BSG wendet den im Sozialhilferecht geltenden § 116a SGB XII entsprechend an. Leistungsbescheide sind bestandskräftig, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat kein Widerspruch eingelegt wurde. Dringender Rat an alle Asylbewerber und deren Berater: Bestehen auch nur geringste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheides: Widerspruch rechtzeitig einlegen.

Auch eine Rechtsanwalt der Hartz IV beziehen will muss gegenüber dem Jobcenter eine Einkommensprognose abgeben

Ein Rechtsanwalt sollte nach dem Antrag auf Hartz IV den Fragebogen zur künftigen Einkommensentwicklung ausfüllen, was er nicht wollte. Er klagte vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht hielten die Klage für unzulässig, weil dem Kläger zumutbar sei, einen ablehneden Bescheid oder einen Versagungsbescheid abzuwarten, hiergegen könne er vorgehen. Das Bundessozialgericht hat die Revision zugelassen und auch ein Feststellungsinteresse bejaht, dem Rechtsanwalt allerdings im Ergebnis nicht Recht gegeben. BSG, Urteil vom 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R Die Feststellungsklage hinsichtlich des Umfangs der Auskunftpflicht nach §§ 60 ff SGB I sei bei existenzsichernden Leistungen zulässig, weil es dem Leistungsberechtigten nicht zumutbar sei, die Entscheidungen des Jobcenters abzuwarten. Für den einstweiligen Rechtsschutz scheint mir dieses Argument wichtig zu sein, denn häufig wird in Entscheidungen der Landessozialgerichte der Antragst

Kein Rückgriff beim Leistungsempfänger sondern Verrechnung zwischen Behörden - Behörde trifft Bescheinigungspflicht

Hat der Leistungsempfänger Leistungen eines Sozialleistungsträgers erhalten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. ALG I, Krankengeld, Elterngeld usw.), und hätte tatsächlich ein anderer Sozialleistungsträger Leistungen gewähren müssen, so kann der vorleistende Leistungsempfänger die Leistungen nicht von dem Empfänger zurückfordern, sondern von dem tatsächlich zuständigen Sozialleistungsträger erstattet erhalten. Die Sozialleistungsträger sind verpflichtet die Leistungen untereinander zu verrechnen. Die Behörde muss den Leistungsempfänger darüber informieren. Die Behörden sind aber leider technisch oft nicht in der Lage die vom Gesetzgeber vorgesehene Datenfernübertragung nach § 32 b EStG durchzuführen. Dem Leistungsempfänger ist daher eine Papierbescheinigung darüber auszustellen, d.h. es ist ihm eine berichtigte Bescheinigung über die gewährte Leistung, die ja dem Progressionsvorbehalt und damit einer günstigeren Besteuerung unterliegt, zu übermitteln. Quelle:  BMF Schre

Sozialamt muss den Leichenschmaus nicht zahlen

Entschied das Sozialgericht Heilbronn und weicht daher nicht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zur Übernahme von Bestattungskosten ab. Nach der Entscheidung des 8. Senates des Bundessozialgerichtes vom 25.08.2011 B 8 SO 20/10 R gehören zu den Bestattungskosten nur die Kosten, die sich unmittelbar aus den öffentlich rechtlichen (Bestattungs-)Vorschriften ergeben oder aus religiösen Gründen unerlässlich sind. Der Leichenschmaus zählt im christlichen oder atheistischen Religionskreis nicht hierzu. Die Entscheidung des Sozialgerichtes Heilbronn folgt dieser Rechtsprechung.

Beruhen die Unterkunftrichtlinien der Jobcenter nicht auf einem schlüssigen Konzept, werden die Sozialgericht in der Regel die angemessenen Wohnkosten nach der Wohngeldtabelle bestimmen können

Die meisten Unterkunftsrichtlinien beruhen nicht auf einem, vom Bundessozialgericht anerkannten, schlüssigen Konzept. Liegt ein solche Konzept nicht vor, müssen die Sozialgerichte hinsichtlich Sachverhalten aus der Vergangenheit keinen übermäßigen Untersuchungsaufwand betreiben, sondern darlegen, dass sich der abstrakt angemessenen Mietpreis nicht mehr ermitteln lässt. In diesen Fällen sind die Kosten der Unterkunft nicht grenzenlos zu gewähren, sondern nach der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10% zu bestimmen. Man kann die Wohngeldtabelle nicht unmittelbar anwenden, sondern muss zunächst die Mietenstufe, der Wohnung nach der Anlage zur Wohngeldverordnung ermitteln. Für alle Gemeinden und Städte ist hier jeweils eine Mietenstufe festgelegt. In der Wohngeldtabelle werden die Kaltmiete, d.h. die Nettokaltmiete und die kalten Betriebskosten erfasst. Die Heizkosten werden hiervon unabhängig ermittelt. BSG, Urteil vom 16.04.2013 B 14 AS 28/12 R BS

Arbeitgeber kann nicht rechnen : 1 Tag kann entscheidend sein

Das geht vielen Menschen so: am Anfang wird ein befristeter Arbeitsvertrag zunächst für 1 Jahr geschlossen, sagen wir mal vom 30.07.2010 bis zum 29.07.2011. Kurz vor dem Ablauf verlängert dann der Arbeitgeber den Vertrag um ein weiteres Jahr - so rechnet er bis zum 30.07.2012. Der Arbeitnehmer ist froh, dass der Vertrag überhaupt verlängert wurde und der Arbeitgeber muss sich nicht binden. So denkt er jedenfalls. So ist es aber nicht, denn der Arbeitgeber hat sich verrechnet um genau 1 Tag und der Arbeitnehmer freut sich, denn er ist nun unbefristet beschäftigt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag nämlich maximal für 2 Jahre befristen. Die sind aber am 29.07.2012 bereits abgelaufen, also 1 Tag vorher. Der Arbeitgeber behauptete, er habe sich verschrieben. Das Gericht sah darin ein bloße Schutzbehauptung und gab dem klagenden Arbeitnehmer Recht. Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 17.04.2013, 2 Sa 237/12 mehr>>

Vollmacht kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht vorgelegt werden

Sozialrichter können Fristen für die Vornahme von Verfahrenhandlungen setzen und ein Vorbringen nach Ablauf der Frist als unzulässig zurückweisen (§ 106a Abs. SGG). Das geht nicht, wenn es um die Vorlage der Prozessvollmacht geht, diese kann nach Ansicht des LSG Niedersachen-Bremen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden. LSG NS-Bremen 23.10.2012 - L 7 AS 1010/12

Bald neue Entscheidungen in Sachen WAV Wohnaufwendungenverordnung für Berlin

Der für die Normenkontrollverfahren zuständige 36. Senat des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg wird in Kürze erneut über die Wirksamkeit der Wohnaufwendungenverordnung im Land Berlin entscheiden. Dies teilte der Vorsitzende des 36. Senates dem Sozialrechtexperten Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann am 08.07.2013 mit. Wir erinnern uns: Mit dem 03. April 2012 war der Berliner Senat vorgeprescht und hatte als erstes durch Rechtsverordnung die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft festgelegt. Herausgekommen war die WAV zur WAV Hierzu gibt es zwei Entscheidungen des Landessozialgerichtes 1. Die Entscheidung über den Normenkontrollantrag eines Sozialhilfeempfängers Hier hatte der 36. Senat entschieden, dass die Normenkontrollklage unzulässig sein. Urteil vom 07.09.2012 L 36 AS 1162/12 NK.Hier war die Normenkontrollklage vom 36 Senat zurückgewiesen worden, weil die WAV nicht auf Leistungsberechtigte nach dem SGB XII Sozialhilfeempfänger, grundsicherung im Alter), sondern nur au

Ist Eisessen Arbeit ?

Ja, sagt das SG Heilbronn und gibt dem Mitarbeiter eines nicht genanten Autoherstellers mit Fertigungshalle in Neckarsulm Recht bei seiner Klage gegen die Berufsgenossenschaft: er schleckte 1 Stunde nach seiner Mittagspause draußen vor der Tür ein Eis, als ein Kollege das Hallentor der auf 30 Grad Celsius aufgeheizten Montagehalle aufstieß und damit seine Achillessehne durchtrennte. Der Arbeitgeber meint, Eisessen sei privat. Das Gericht meint, der Mitarbeiter, der durch das Glasdach der Halle der prallen Sonne ausgesetzt sei, habe nur seine Arbeitskraft durch das Eisschlecken bis zum Arbeitsschluß erhalten wollen, das sei also Arbeit  und daher liege ein Arbeitsunfall vor.  Also nix wie hin zum Jobcenter und die Leistungsfähigkeit durch eine Extraportion Eis erhalten. 

Bei den Kosten der Rechtsverfolgung handelt es sich um einen Bedarf , der nicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu decken ist.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.05.2013 - L 6 AS 63/13 B rechtskräftig Bei den geltend gemachten Kosten der Rechtsverfolgung (Gerichtskosten i.H.v. 25 EUR für einen Rechtsstreit des Vermieters des Leistungsbeziehers, den dieser verloren hat) handelt es sich um einen Bedarf , der nicht im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu decken ist (vgl. BSG, Beschluss vom vom 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B). Insoweit gehen die Regelungen über die Bewilligung von PKH den Regelungen des SGB II vor (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 25.02.2010 - L 7 AS 117/09). Der Leistungsbezieher kann die Gerichtsgebühr nicht als Kosten der Unterkunft i.S.d. § 22 SGB II geltend machen. Kosten der Rechtverfolgung können im Rahmen der Bewilligung von Arbeitslosengeld II weder als Regelbedarf noch als Bedarf für Unterkunft und Heizung anerkannt werden(vgl. BSG, Beschluss vom vom 27.08.2010 - B 4 AS 98/10 B). Anmerkung von Detlef Brock- Sozialberater: Vgl. da

Auch beim Besuch einer Sonderschule ist die Übernahme von Kosten für einen qualifizierten Schulbegleiter im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.2013 - L 7 SO 1931/13 ER-B 1.Lediglich unterstützende (auch pädagogische) Maßnahmen sind nicht dem schulischen Kernbereich zuzurechnen, wenn die eigentliche Beschulung (Unterricht, Wissensvermittlung und -einübung) durch die schulischen Lehrkräfte erfolgt. Leistungen der Eingliederungshilfe sind in diesen Fällen nicht aufgrund der Spezialität des Schulrechts (BSG SozR 4-3500 § 54 Nrn. 8 und 10), sondern allenfalls durch den Nachrang der Sozialhilfe ausgeschlossen. 2. Wird die Schulbegleitung durch die Schule bereitgestellt, sind die Regelungen des sozialhilferechtlichen Leistungserbringerrechts der §§ 75 ff. SGB XII zu beachten. 3. Bei Leistung durch einen nicht vereinbarungsgebundenen Leistungserbringer kann auch ohne konkretes Leistungsangebot i.S.d. § 75 Abs. 4 SGB XII bei Ermessensreduktion auf Null ein Anspruch auf Kostenübernahme bestehen.

Hartz IV: Wie sind Steuerrückerstattungen nach dem Eröffnungsbeschluss im Verbraucherinsolvenzverfahren zu berücksichtigen?

1. Steuerrückerstattung nach dem Eröffnungsbeschluss Mit dem Eröffnungsbeschluss beginnt das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren, da mit dem Beschluss das vorhandene Vermögen in Beschlag genommen und der Treuhänder bestellt wird. Dieser hat für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Vertretungs- und Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse inne. Zur Insolvenzmasse zählt neben dem bereits vorhandenen Vermögen auch das neu erworbene Vermögen. Nach §§ 850ff ZPO ist von der Beschlagnahme des neu erworbenen Vermögens nicht pfändbares Arbeitseinkommen ausgeschlossen, so dass dieses Arbeitseinkommen als bereites Mittel der oder dem Leistungsberechtigten zur Verfügung stünde. Zu den Pfändungsfreigrenzen vgl. WDB-Beitrag Nr. 110100 . In die Insolvenzmasse fallen dagegen alle pfändbaren Vermögensgegenstände und unterliegen somit der Verfügungsbefugnis des Treuhänders, d. h. diese Vermögensgegenstände stehen der oder dem Leistungsberechtigten nicht als bereite Mittel zur Verfügung

Steuerberater-Verband Köln: Ferienjob von Volljährigen kann Kindergeld gefährden

Häufig nutzen Auszubildende oder Studenten die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld negativ auswirken, warnt der Steuerberater-Verband e.V. Köln. Zwar habe der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2012 die schädliche Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 Euro beim volljährigen Nachwuchs gestrichen. Damit könne ein Volljähriger beispielsweise neben seiner Erstausbildung bis zur Vollendung seines 25. Lebensjahres Einnahmen in unbegrenzter Höhe erzielen. Diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt seien, müssten jedoch aufpassen. In Monaten mit einer "schädlichen Erwerbstätigkeit" würden anderenfalls für ihre Eltern das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge wegfallen. Für Volljährige in einer Zweitausbildung gelte beim Hinzuverdienst eine zeitliche Beschränkung von durchschnittlich 20 Stunden pro Woche. Zwar dü

Sozial Info 2/2013, 14 - Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen (Copyright Sozial Info)

Sozial Info 2/2013, 14 - Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen (Copyright Sozial Info) Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen Quelle ist das ArbeitslosenZentrum Düsseldorf hier zu finden: http://www.zwd.de/de/dienstleistungen/azd-publikationen.php Der Volltext zu“ Neue Rechtsauffassung der BA zur Aufrechnung von Darlehen“ ist hier abgedruckt: http://www.soziales-netzwerk-bgs.de/f165p80671-neue-rechtsauffassung-der-ba-zur-aufrechnung-von-darlehen.html#p80671

LSG NRW:Gewährung von Prozesskostenhilfe für rumänischen Staatsabgehörigen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.06.2013 - L 7 AS 774/13 B Auch bei einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage ist Prozesskostenhilfe zu gewähren . Denn bei der Frage, ob - rumänische Staatsangehörige - gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 2 SGB II von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, weil sie sich allein zum Zwecke der Arbeitsuche in Deutschland aufhält, oder ob § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit des Art. 4 VO (EG) 883/2004 hinter diese zurücktritt, oder ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs.1 Satz 2 SGB II von Art. 24 Richtlinie 2004/38/EG gedeckt ist, der wiederum als speziellere Regelung Art. 4 VO (EG) 883/2004 vorgehen könnte, handelt es sich um hoch umstrittene Rechtsfragen, die in Rechtsprechung und Literatur bisher nicht einheitlich beantwortet sind. Anmerkung von Detlef Brock- Sozialberater: Vgl. etwa entgegen der Anwendbarkeit des § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II:LSG NRW, Beschluss vom 31.01.2013 Az. L 2

Hartz IV SG Mainz: Kürzung bei Kündigung ist nur statthaft, wenn die Leistungsbezieherin tatsächlich mit „Absicht“ handelte

  Pressemeldung 7/2013 Sozialgericht Mainz Hartz IV - Kürzung bei Kündigung Das SG Mainz hatte sich im Rahmen eines Eilantrages mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") mindern darf, wenn der Leistungsbezieher die Kündigung für eine geringfügige Beschäftigung erhält. Die aus Mainz stammende Antragstellerin war in Privathaushalten als Haushaltshilfe beschäftigt. Zusätzlich bezog sie Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Nachdem sie mehrfach nicht zur Arbeit erschien, wurden zwei der Beschäftigungsverhältnisse beendet. Zur Erklärung gab die Antragstellerin beim Jobcenter an, sie habe aufgrund ihrer Gelenkerkrankung und ihres Alkoholproblems nicht regelmäßig arbeiten können. Das Jobcenter wertete dies als Pflichtverletzung und kürzte die Leistungen um 30 Prozent des Regelbedarfs. Zur Begründung fügte es an, die Antragstellerin habe ihr Einkommen in der Absicht vermindert, die Voraussetzungen für e

Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen

Das LSG Chemnitz hat entschieden, dass auch schwerbehinderte Menschen weder aus der UN-Behindertenrechtskonvention noch nach deutschem Sozialhilferecht die Finanzierung eines Pkw unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen beanspruchen können. weiterlesen hier: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11 Keine Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges , denn bereits das Sparguthaben von 42.000,00 EUR ließ – bei einem Schonvermögen von 2.600,00 EUR (gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) – jegliche Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII entfallen. 1. Ein Anspruch auf Gewährung als Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation scheidet aus, weil Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht unter die Leistungspflicht des medizinischen Rehabilitationsträgers fallen (§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 26 Abs. 2 Nr. 6, § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). 2. Auch ein Anspruch auf die

Hartz IV: Kinder ohne Anspruch auf eigenes Zimmer

Chemnitz (dpa/tmn) - Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben nicht in jedem Fall einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Das hat das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz entschieden, wie die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet. Dem Urteil zufolge ist es für eine Familie durchaus zumutbar, zwei Kinder im Vorschulalter in einem gemeinsamen Zimmer unterzubringen (Aktenzeichen: L 7 AS 753/10 B ER). Im verhandelten Fall wollten die arbeitslosen Eltern zweier Kinder von ihrer Drei- in eine Vier-Zimmer-Wohnung umziehen. Die zuständige Behörde verweigerte jedoch die Kostenübernahme. Die Miete der größeren Wohnung war in ihren Augen zwar durchaus angemessen. Allerdings lägen keine ausreichenden Gründe für einen Umzug vor. Die Klage der Eltern gegen den Beschluss hatte keinen Erfolg: Die unterschiedlichen Schlafrhythmen der zwei- und vierjährigen Kinder seien kein ausreichender Grund, befanden auch die Richter. Andere Familien müssten mit ähnlichen Lebensumständen fertig werden. Zu

Bundesregierung lehnt höhere Hartz IV-Regelsätze ab

Bundesregierung lehnt höhere Hartz IV-Regelsätze ab - Nichts anderes war zu erwarten meint Detlef Brock- Sozialberater des RA L. Zimmermann. Dadurch, dass die Bundesregierung mit ihrem Bericht die volle Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht hat, ist das Bundestagsplenum in den frühen Morgenstunden des 28. Juni 2013 in Sommerpause und Wahlkampf gegangen, ohne den Bericht zu beraten. "Die Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer Regelsatzpolitik gedrückt," moniert Werner Hesse. http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-07/27271667-bundesregierung-lehnt-hoehere-hartz-iv-regelsaetze-ab-007.htm

Voraussetzungen für die Gewährung von Einstiegsgeld sind Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.03.2013 - L 11 AS 809/10 1. Für die Gewährung von Einstiegsgeld müssen alle Leistungsvoraussetzungen nach § 7 Abs 1 SGB II - insbesondere auch Hilfebedürftigkeit - vorliegen. 2. Im Zeitpunkt der Beantragung von Einstiegsgeld darf die zu fördernde Tätigkeit noch nicht aufgenommen worden sein. 3. Ein Verwertungsausschluss hinsichtlich einer Lebensversicherung wird frühestens mit dem Eingang einer entsprechenden Erklärung des Versicherungsnehmers beim Versicherungsgeber wirksam. Anmerkung: Siehe dazu auch Anmerkung von Ass. jur. Kerstin Düsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Konstanz beck-fachdienst Sozialversicherungsrecht - FD-SozVR 2013, 347400; hier zur Quelle: http://beck-aktuell.beck.de/news/lsg-bayern-arbeitslosigkeit-und-hilfebed-rftigkeit-sind-voraussetzungen-f-r-die-gew-hrung-von Zitat daraus: "Zur Sicherung des Lebensu