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Es werden Posts vom Mai, 2013 angezeigt.

Was Richter so alles können oder wenn es auf den Wortlaut des Gesetzes nicht mehr ankommt oder wie man eine merkwürdige Meinung zäh verteidigt.

Anmerkung zur Entscheidung LSG NRW, 24.9.2012 – L 11 U 416/12 B - Der 11.Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs möglich ist. (z.B. NZS 2012,716) Die anderen Landessozialgerichte sind dagegen anderer Meinung wegen des eindeutigen Wortlauts des § 172 Abs.2 SGG, wonach Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen nicht mit der Beschwerde angefochten werden können, in Verbindung mit der Gesetzesbegründung in der es heißt: § 172 Abs 2 SGG geht als speziellere Norm dem § 46 Abs.2 ZPO vor, so dass weiterhin Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen   nicht mit der Beschwerde angefochten werden können. Ich habe in einer Anmerkung zu der Entscheidung des LSG NRW vom 7.5.2012 dessen Argumentation , dass es wenig überzeugend sei, wenn der auslegungstechnisch nicht tragfähigen Meinung des „Gesetzgebers“ beigetreten wird,   zugegebenerm

Kein verlängerter Eltergeldbezug durch private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass der Ausnahmefall, dass ein Elternteil allein 14 Monate Elterngeld erhalten kann, nicht durch eine private Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts begründet werden kann. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.04.2013 - L 2 EG 2/13 Pressemitteilung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 31.05.2013 hier

Uwe Söhngen, RiLSG, Anmerkung zu: BSG 4. Senat, Urt. v. 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R - Höhere Mietkosten durch Modernisierungsvereinbarung als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II

Anmerkung zu : BSG 4. Senat, Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 32/12 R Autor : Uwe Söhngen, RiLSG Normen : § 22a SGB 2, § 22 SGB 2 Quelle : juris Höhere Mietkosten durch Modernisierungsvereinbarung als Kosten der Unterkunft nach dem SGB II Leitsatz Zu den in tatsächlicher Höhe zu tragenden Unterkunftskosten gehören auch die aus einer Modernisierungsvereinbarung nach Eintritt der Hilfebedürftigkeit folgenden angemessenen Kosten der Unterkunft, ohne dass dem Leistungsberechtigten eine fehlende Vorabklärung mit dem SGB II-Träger entgegengehalten werden kann.

Peter Hetzler: Hartz 5 – Ein Hartz IV-Roman

Hartz 5 - Ein Hartz IV-Roman So einen Hartz IV-Roman gab es noch nie. Hier lernt man nicht nur die kafkaesk und teilweise entwürdi- gend anmutenden Bedingungen kennen, denen Hartz IV-Bezieher unterworfen sind. Hier gibt es auch die Erwerbsloseninitiative Hartz 5, deren Mitglieder die Jobcenterbürokratie mit unkonventionellen Methoden und anarchischem Witz aufmischen. Ein informativer, authentischer und unterhaltsamer Roman über eines der großen sozialen Probleme unserer Zeit ? und ein diebisches Lesevergnügen. Der Autor ist Journalist und Mitarbeiter einer Erwerbslosengruppe. Viele der geschilderten Situationen haben sich so ähnlich tatsächlich zugetragen. Hier : Peter Hetzler: Hartz 5 ? Ein Hartz IV-Roman

Hartz IV: Anrechnung eines Erbes trotz Testamentsvollstreckung möglich

In einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (vom 18. September 2012, Az. S 16 AS 191/11) hat sich das Sozialgericht Osnabrück mit den Auswirkungen einer Testamentsvollstreckung auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) befasst. Eine Berücksichtigung des Erbes als Einkommen im Sinne des SGB II ist nach dem Urteil ausgeschlossen, soweit die Beschränkungen einer Testamentsvollstreckung der selbstbestimmten Verwertung durch den Erben entgegenstehen. Ansprüche gegen den Testamentsvollstrecker müssen aber erstritten werden. Ist im Testament eine Beschränkung der Versorgung auf zusätzliche Leistungen neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht hinreichend erkennbar, ist von einer vollen Versorgung auszugehen. Aktuelle Meldung des Sozialgerichts Osnabrück vom 26.04.2013 hier zu finden   Sozialgericht Osnabrück , Urteil vom 18.09.2012 - S 16 AS 191/11 - , die Berufung ist beim Landessozialgericht

Beleidigung im Jobcenter: „Arschlöscher, Idioten, Abschaum und Drecksau“ - 48-Jähriger muss dafür bezahlen

Cochem - Die Mitarbeiter des Jobcenters Cochem dürfen sicher nicht dünnhäutig sein. Doch die beleidigenden Anrufe eines Kunden im Februar 2012 ließen sie dann doch nicht auf sich sitzen. Als „Arschlöscher, Idioten, Abschaum und Drecksau“ wollten sie sich nicht beschimpfen lassen und zeigten den Mann an. So saß der 48-Jährige, der mittlerweile von der Eifel ins Saarland umgezogen ist, wieder einmal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Cochem. weiterlesen und Quelle:

Schadenersatz von der Versicherung ist auf Hartz IV anzurechnen

29.05.2013  ·  Wer als Hartz-IV-Empfänger nach einem Autounfall von der gegnerischen Versicherung entschädigt wird, muss daraufhin eine Kürzung der staatlichen Zuwendungen hinnehmen. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden. Schadensersatzansprüche wie etwa ein Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall werden grundsätzlich auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Darauf hat das Sozialgericht Frankfurt in einem Prozess zwischen einem Hartz IV-Empfänger und einer Kommune hingewiesen. Der Kläger habe seine Klage daraufhin zurückgenommen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Hartz IV-Empfänger hatte nach dem Unfall von der Versicherung des Unfallgegners rund 300 Euro sogenannte Nutzungsausfallsentschädigung für sein beschädigtes Auto erhalten. Im folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342 Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt. Laut Gericht war diese Kürzung rechtens. Quelle: Anmerkung vom Verfasser: Ob man dieser Rechtsauffassung folgen muss bleibt abzuwa

ArbG Saarlouis: Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit

Arbeitsgericht Saarlouis, Urt. v. 28.05.2013 – 1 Ca 375/12 ( Pressemitteilungen - Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit ) Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit Das ArbG Saarlouis hat eine Kündigung in der Probezeit für unwirksam erklärt. Die Klägerin hatte sich im März 2012 als Bürokraft bei der Beklagten beworben und zunächst einen halben Tag zur Probe gearbeitet. Ein paar Tage später fand ein Gespräch statt, in welchem die Klägerin gefragt wurde, ob sie rauche und in dem sie auf das Rauchverbot bei der Beklagten hingewiesen wurde. Die Klägerin erklärte daraufhin, dass sie zwar rauche, aber mit dem Rauchverbot einverstanden sei. Nachdem sie an ihrem ersten Arbeitstag Tag zwei Stunden lang gearbeitet hatte, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis in der Probezeit. Grund hierfür war für die Arbeitgeberin, dass die Klägerin gravierend nach Rauch gerochen habe, nachdem sie noch unmittelbar vor Arbeitsbeginn vor der Tür eine Zigarette geraucht hatte. Darüber hätten

Grundsicherung für Arbeitsuchende - LSG SAN: Kein Unfallversicherungsschutz bei eigenständiger Stellensuche

LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11.10.2012 - L 6 U 6/10 - rechtskräftig SGB VII § 2 I Nr. 14 Die eigenständige Stellensuche eines Arbeitssuchenden stellt eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit dar, die nicht vom Versicherungsschutz des § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII umfasst ist. Dies gilt auch, wenn eine Eingliederungsvereinbarung vorliegt, die eine Verpflichtung zu Stellenbewerbungen vorsieht. ( Leitsatz der Verfasserin ) Sachverhalt Die Klägerin bezog SGB II -Leistungen. Sie hatte eine Eingliederungsvereinbarung mit der Verpflichtung zu vier Stellenbewerbungen pro Monat unterzeichnet. Aufgrund einer Initiativbewerbung wurde sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Auf dem Rückweg von dort verletzte sie sich. Das SG hat die Klage abgewiesen. Entscheidung Das LSG hat die Entscheidung des SG bestätigt und einen Arbeitsunfall verneint. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII unfallversichert. Nach dieser Vorschrift

ALG-II Empfänger hat Anspruch auf Finanzierung einer Besuchsreise einmal im Kalenderjahr nach Australien zu seiner Tochter zum Zwecke der Wahrnehmung seines Umgangsrechtes in Höhe von 1.237,78 € nach § 21 Abs. 6 SGB II

Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 13.05.2013 - S 23 AS 612/13 ER – nicht rechtskräftig ALG-II Empfänger hat Anspruch auf Finanzierung einer Besuchsreise einmal im Kalenderjahr nach Australien zu seiner Tochter zum Zwecke der Wahrnehmung seines Umgangsrechtes in Höhe von 1.237,78 € nach § 21 Abs. 6 SGB II. Der Höhe nach ist der Anspruch nach § 21 Abs. 6 SGB II auf die günstigsten zumutbaren Reise — und Unterkunftsmöglichkeiten beschränkt. Der Hilfebedürftige muss sich auf alle zur Verfügung stehenden Einsparmöglichkeiten verweisen lassen (vgl. LSG Niedersachsen — Bremen vom 11.05.2012 -  L 15 AS 341/11 B ER). Auf die Gewährung zusätzlicher Verpflegungskosten besteht grundsätzlich kein Anspruch, da der Hilfebedürftige diesbezüglich entsprechend Aufwendungen in Deutschland erspart (vgl. LSG Rheinland — Pfalz vom 24.11.2010 — L 1 SO 133/10). weiterlesen und Quelle hier Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

Sprachtest unter Jurastudenten endet mit niederschmetterndem Ergebnis

Viele Jurastudenten haben Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache. Dies jedenfalls ist das Ergebnis eines Sprachkompetenztestes, den Juraprofessorin Jantina Nord durchgeführt hat. In einem Interview mit «Spiegel-Online» bemängelt Nord, dass es nicht nur bei der Anwendung des Fachvokabulars hapere, sondern grundlegende Grammatikregeln nicht säßen.   Indirekte Rede vielen Studenten Dorn im Auge Vor allem die indirekte Rede mache den Studenten Schwierigkeiten. Viele beherrschten den Konjunktiv nicht. Das Problem hätten aber nicht nur Studenten der Rechtswissenschaft, so Nord. Nur falle hier eine fehlende Sprachkompetenz mehr ins Auge. Juristen müssten sich «präzise und auf den Punkt» ausdrücken können, so die Professorin in dem «Spiegel»-Interview. beck aktuell

Jeder zehnte Hartz IV-Empfänger bekommt Sanktionen

Fast jeder zehnte Hartz-IV-Bezieher ist 2012 von den Jobcentern wegen Fehlverhaltens sanktioniert worden. Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine statistische Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit. Danach wurden im vergangenen Jahr 529.371 Hartz-Bezieher mit mindestens einer Sanktion belegt. Insgesamt gab es 5,617 Millionen erwerbsfähige Leistungsbezieher, die mindestens einen Monat lang Arbeitslosengeld II erhalten haben. Bisher war nur bekannt, dass die Jobcenter im vergangenen Jahr 1,025 Millionen und damit erstmals mehr als eine Million Sanktionen verhängt haben. Es war aber nicht bekannt, wie viele Personen davon direkt betroffen waren. Quelle:

Jobcenter müssen Bafög-Empfängern nicht die Kosten für eine Klassenfahrt/Studienfahrt erstatten

Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2013 - L 31 AS 1100/13 B PKH rechtskräftig erfasst der Leistungsausschluss für Bafög-Empfänger in § 7 Abs. 5 SGB II auch die Kosten für eine Klassenfahrt/ Studienfahrt nach Rom. Denn als Schüler der 11. Klasse eines Gymnasiums unterliegt er dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II und somit auch der Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten gem. § 28 Abs. 2 Nr. 2 SGB II . Für die hier streitigen Aufwendungen für die Klassenfahrt gilt der Leistungsausschluss erst Recht, weil diese als ausbildungsbedingter Bedarf ohnehin nicht in das Recht der Grundsicherung verlagert werden dürfen. Die Finanzierung einer Klassenfahrt fällt nicht in den Regelungsbereich des § 73 SGB XII, denn eine atypische Lebenslage liegt nicht vor. Bafög Bezieher kann einen Betrag von 300,- Euro in monatlichen Raten von 25,- Euro für eine –einmalige- Studienfahrt nach Rom anzusparen.   Rechtstipp:  Gleicher Auffassung - LSG NSB, Besch

SG Speyer: Kein Geld vom Jobcenter bei Bafög-förderungsfähiger Ausbildung

Pressemeldung 1/2013 Sozialgericht Speyer    Für den Ausschluss des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II nach § 7 Abs. 5 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) kommt es allein auf die Förderfähigkeit der Ausbildung an. Hierbei ist nicht maßgeblich, ob der Auszubildende tatsächlich gefördert wird oder ob, wie im Fall des Antragstellers, ein persönlicher Versagungsgrund gegen einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) vorliegt (Sozialgericht Speyer, Beschlüsse vom 31.10.2012, Aktenzeichen: S 5 AS 1617/12 ER und vom 07.05.2013, Aktenzeichen: S 5 AS 649/13 ER). Der 1980 geborene Antragsteller bezog laufend Leistungen nach dem SGB II. Er besucht seit August 2012 die Meisterschule für Handwerker, Bezirksverband Pfalz, mit dem Ziel, die Ausbildung zum "Goldschmied" zu absolvieren. Ausweislich der am 08.05.2012 ausgestellten Bescheinigung des Referates Jugend und Sport der Stadtverwaltung Kaiserslautern - Amt für Ausbildungsförderung

SG Karlsruhe: Ein erwachsener Hilfeempfänger, der im Elternhaus lebt und dort keinen eige-nen Haushalt führt, ist bei der Bedarfsberechnung der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen

Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 21.05.2013 Nach Ansicht des SG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2013 - S 1 SO 4182/12 ist ein dauerhaft voll erwerbsgeminderter, erwachsener Hilfeempfänger, der im Elternhaus lebt und dort keinen eigenen Haushalt führt, bei der Bedarfsberechnung der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen. Kurzbeschreibung:  Der 1978 geborene, ledige Kläger ist seit seiner Geburt u.a. wegen eines frühkindlichen Hirnschadens dauerhaft voll erwerbsgemindert. Er lebt - ebenfalls seit seiner Geburt - in der Wohnung seiner Eltern, ohne dort einen eigenen Haushalt zu führen. Der Sozialhilfeträger legte bei der Berechnung des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs die Regelbedarfsstufe 3 zugrunde. Die auf Gewährung höherer Leistungen unter Berücksichtigung der Regelbedarfsstufe 1 gerichtete Klage war erfolglos: die Beklagte habe den Bedarf des Klägers, der im Elternhaus keinen eigenen Haushalt führe, zu Recht der Regelbedarfsstufe 3 entnommen, auch wenn zwischen dem Kläger und seinen Elt

Viele Hartz-IV-Empfänger leben auf Pump - Ist der Regelsatz zu knapp?

Von Stefan Vetter Büro Berlin Berlin. Jeden Monat müssen weit mehr als 10 000 Hartz-IV-Empfänger ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen, um Anschaffungen zu finanzieren. Linke und Grüne sehen darin einen Beweis, dass der monatliche Regelsatz in Höhe von 382 Euro viel zu knapp bemessen ist. Eigentlich soll der Hartz-IV-Satz den Bedarf an Anschaffungen abdecken. Doch die Stütze reicht dafür häufig nicht aus. Nach einer aktuellen Datenübersicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde im Jahresdurchschnitt 2012 bundesweit pro Monat 16 833 Hilfebedürftigen ein Anspruch auf ein Darlehen gewährt. Im Jahresdurchschnitt 2007 waren es noch 12 873 Hilfebedürftige pro Monat gewesen. Auch der Darlehensbetrag ist deutlich gestiegen. 2007 waren es im Durchschnitt 216 Euro pro Fall. 2012 wurden durchschnittlich 298 Euro ausbezahlt. Für die Wohnungsausstattung einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte wie Kühlschrank oder Waschmaschine sind im Sozialgesetzbuch exakt 7,58 Prozent der monatlich

Frau Prof. em. Dr. jur. Helga Spindler: Hartz IV muss weg - und dann? (Video-Auszug)

Video mit Einführung von Hans-Dieter Hey: Das System Hartz - und wie weiter? - YouTube Zu: Vortrag und Diskussion mit Prof. Dr. Helga Spindler . S.a.: L.E.O. Köln - Sozialer Arbeitsmarkt? - Was war, was ist, was wird? Zu: L.E.O. Köln - Veranstaltungshinweis: „Echter sozialer Arbeitsmarkt"

Unterstützung für einkommensschwache Brillenträger

Paderborn – Viele Menschen in Deutschland können sich aus finanziellen Gründen keine Brille leisten. Darauf haben die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn die Kandidaten für die bevorstehende Bundestagswahl hingewiesen. Abhilfe könne nur eine Gesetzesänderung schaffen, die für einkommensschwache Menschen eine Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung vorsieht. „Die Anschaffung einer angepassten Brille, die einem sehbeeinträchtigen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am täglichen Leben erst ermöglicht, darf kein Privileg derjenigen bleiben, die über ein Einkommen verfügen, das über dem Arbeitslosengeld II (ALG II) liegt“, heißt es in dem Schreiben. Die Vinzenz-Konferenzen bitten die Bundestagskandidaten daher, sich für eine entsprechende Änderung im zweiten oder fünften Sozialgesetzbuch (SGB) einzusetzen. Reaktionen kamen bisher von fast allen Parteien. Die Absender bestätigten, dass ihnen die Problematik bekannt sei. Die meisten äußerten Verständnis für das

KEAs: Wir fordern NIX! Wir fördern!

Wir fordern NIX! Wir fördern! Viele Hartz-IV-Betroffene und viele davon, die möglicherweise zuvor völlig unpolitisch lebten, haben sich politisiert und begreifen die Auseinandersetzungen im Jobcenter – am Tisch ihres Sachbearbeiters – als eine politische. Die wachen Augen während der schlaflosen Nächte nach einer finanziellen Sanktion oder auch nur Sanktionsandrohung haben gelernt, dass Hartz IV kein politisches Unvermögen, sondern politische Absicht ist. Diesen (Lern-)Prozess wollen wir fördern! Die Auseinandersetzung mit 'Hartz IV', als ein politisches Instrument der Repression und Drohgebärde gegen alle Menschen begriffen, offenbart die historische und politische Dimension und den Zusammenhang mit den Prinzipien von 'Kapitalismus'. Diesen (Erkenntnis-)Prozess wollen wir fördern! Sowohl die Betroffenheit als auch die Schlussfolgerungen aus den genannten Zusammenhängen mit 'Hartz IV' regen dazu an, sich solidarisch zusammen zu

Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab / Antragstellung nur noch bis 31.12.13 möglich

85% Rückgang sind nicht genug - nun streicht die Bundesarbeitsministerin auch noch das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente.  "Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose" erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte. Weiterlesen : gruendungszuschuss.de :: News zum Thema Gründungszuschuss

Forscherin über Arbeit in Jobcentern - „Vieles nach Sympathie entschieden“

Harter Job im Jobcenter: Die Sozialforscherin Natalie Grimm über die Willkür der Behörden, die durch überlastete Mitarbeiter entstehe. Natalie Grimm: Auch wenn es furchtbar und eine absolute Ausnahme ist, überrascht es mich nicht sehr. Ich war relativ erschrocken von den Interviews, die wir mit Mitarbeitern des Hamburger Jobcenters geführt haben. Das ist schon eine Tortur, die Arbeitsbedingungen dort und wie mit den Leistungsberechtigten umgegangen wird. Insofern überrascht es mich nicht sehr, wenn Leute da mal ausrasten. In Ihren Interviews mit 15 Beschäftigten des Jobcenters in Hamburg stellten Sie fest, dass es sehr verschiedene Typen von Vermittlern und Sachbearbeitern in den Leistungsabteilungen gibt. Was waren die größten Unterschiede? Es gibt einige, die sind sehr bemüht, immer das Optimale für die Leistungsberechtigten herauszuholen und sie umfassend und empathisch zu unterstützen. Aber ein Teil der Mitarbeiter steht selbst so unter Druck und empfindet seine Arb

BSG: Ehemann muss auch für Stiefkinder aufkommen

Männer, die mit einer arbeitslosen Partnerin zusammenleben, müssen faktisch auch für deren Kinder aufkommen. Die entsprechenden Regelungen bei Hartz IV seien nicht verfassungswidrig, bekräftigte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 4 AS 67/11 R). Die abgewiesene Stieftochter will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ein ähnlicher Fall ist dort bereits anhängig. Quelle hier: Anmerkung: Vorinstanz - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,  Urteil vom 16.02.2010, - L 20 AS 21/09 -, Berufung anhängig beim BSG - B 4 AS 67/11 R Die Berücksichtigung von Einkommen des Ehemannes der Mutter der Hilfebedürftigen nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist nicht verfassungswidrig (vgl. BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R -, Rn. 33; Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig- 1 BvR 1083/09). Hier: Hinweis: Sippenhaft durch " Hartz IV" - Ein Beitrag von Herbert Masslau Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozial

Suche nach Hartz-IV-Betrügern - Facebook-Recherche nicht erlaubt - Suche nach Hartz-IV-Beziehern rechtswidrig

In ihrem Bemühen, Sozialmissbrauch einzudämmen, wenden sich Mitarbeiter von Jobcentern an den Datenschutzbeauftragten Schaar. Sie wollen wissen, ob sie Hartz-IV-Bezieher bei sozialen Netzwerken überprüfen dürfen. Doch Schaar äußert massive Bedenken. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Jobcenter und Behörden davor gewarnt, Hartz-IV- oder Sozialleistungsbezieher in sozialen Netzwerken auszuschnüffeln. Behörden-Mitarbeiter dürften Facebook & Co. nicht zur "gezielten Recherche" nutzen, sagte Schaar der "Bild"-Zeitung. Anlass war die Anfrage verschiedener Jobcenter, die Facebook zur Überprüfung der Angaben von Hartz-IV-Beziehern nutzen wollten, um beispielsweise Leistungsmissbrauch zu verhindern. Nur "in absoluten Ausnahmefällen" beispielweise bei einem ganz konkreten Betrugsverdacht dürften Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben, sagte Schaar der Zeitung.  "Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich

BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"

Der 4. Senat des BSG hat vor wenigen Stunden wie folgt geurteilt: Bei der erstmaligen Beschaffung eines "Jugendbettes" ‑ nachdem das Kind dem "Kinderbett" entwachsen war ‑ handelt es sich um eine Erstausstattung für die Wohnung im Sinne von § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II a. F., die auch dem Grunde nach angemessen ist. BSG, Urteil vom 23.05.2013 -  B 4 AS 79/12 R      Anmerkung: Das ist eine verdammt sau geile Entscheidung, welche so nicht zu erwarten war. Hier dafr man gespannt sein auf den Volltext des Urteils. Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater und Teammitglied des RA L. Zimmermann.

BSG stärkt die Rechte von Bedarfsgemeinschaften zur Übernahme von Mietkosten im Falle einer Sanktion - Eine faktische "Mithaftung" für ein nach dem SGB II sanktioniertes Fehlverhalten des volljährigen Sohnes sieht das SGB II nicht vor.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat vor wenigen Minuten geurteilt, dass die Mietkosten bei Sanktion gegen einen in Bedarfsgemeinschaft lebenden 22-jährigen SGB II-Bezieher zu übernehmen sind. Damit hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, die zusprechenden Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt 22 Abs 1 Satz 1 SGB II sieht keine nur anteilige Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Nutzung einer Wohnung durch mehrere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vor. Zwar ist für den Regelfall davon auszugehen, dass die KdU unabhängig von Alter und Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen sind. Dies gilt jedoch ‑ trotz gemeinsamer Nutzung einer Wohnung ‑ ausnahmsweise nicht, wenn bedarfsbezogene Gründe eine Abweichung vom Kopfteilprinzip erforderlich machen. Dies ist hier der Fall. Fraglich ist zwar, ob der beklagte SGB II-Träger berechtigt war, die Leistungen für D vollständig zu kürzen. Einen möglichen Anspruch des D konn

SG Chemnitz: Hartz IV-Empfänger müssen sich ihr Nebenkosten - Guthaben nicht als Einkommen anrechnen lassen

Dies gilt zumindestens in Fällen, in denen ein Guthaben durch Nebenkostenvorauszahlung erzielt worden ist, die aus der Regelleistung bestritten wurden, so die Rechtsauffassung des SG Chemnitz, Urteil vom 14.03.2013 - S 14 AS 4157/13 , Berufung wird zugelassen. Begründung des Gerichts: Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II sind als Einkommen Einnahmen in Geld- oder Geldeswert abzüglich der nach § 11 b SGB II abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11 a SGB II genannten Einnahmen zu berücksichtigen. In stetiger Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht herausgearbeitet, dass Einkommen grundsätzlich all das ist, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (vgl. Urteil des BSG vom 24.02.2011, Az.: B 14 AS 45/09 R, Rn. 19 m.w.N.). Davon ausgehend handelt es sich bei der Erstattung zuviel geleisteter Nebenkosten um Einkommen.   Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass das Gesetz in § 11 a Abs. 1 Nr. 1 SGB II aus-drücklich vorsieht, dass Leistungen nach dem SGB II nicht

Keine Anrechnung von fiktivem Unterhaltsvorschuss im Grundsicherungsrecht nach dem SGB II

Nach Ansicht des LSG  Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.10.2012 - L 9 AS 3208/12 ER-B verstößt die Anrechnung von fiktivem Einkommen gegen den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Ein Rechtsgrundlage ergibt sich daher auch nicht aus § 3 Abs. 3 SGB II. Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 27.09.2011 (B 4 AS 202/10 R, dort Rz 22 m.w.N.) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass ein Leistungsausschluss in der Existenzsicherung im Hinblick auf den Bedarfsdeckungsgrundsatz einer ausdrücklichen gesetzlichen Normierung bedarf. Dies folgt aus der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Daher ist bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit ausschließlich auf die gegenwärtige Lage und auf Umstände in der Vergangenheit nur insoweit abzustellen, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage ermöglichen. Ausdrücklich führt das BSG in der genannten Entscheidung aus, dass weder § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II ("Erwerbsfähige Leistungsb